Beschlussvorschlag der Arbeitsgruppe "Bauen"
des Teilhabebeirats:
Der Teilhabebeirat beschließt die Stellungnahmen zum Bauvorhaben "Neubau Parkhaus und Mobilstation in Coesfeld" mit der Empfehlung, die vom Beirat vorgeschlagenen Anregungen und Maßnahmen zur Barrierefreiheit bei der Umsetzung zu berücksichtigen.
I. Sachdarstellung
Das Bauvorhaben "Neubau Parkhaus und Mobilstation in Coesfeld" ist in der Beiratssitzung vom 09.11.2023 bei der Vorstellung aktueller Bauprojekte des Kreises durch die Verwaltung (s. SV-10-1041) bereits kurz dargestellt worden.
Für Gelegenheiten zur Stellungnahmen zu Bauvorhaben des Kreises hat der Teilhabebeirat ein Verfahren beschlossen (s. SV-10-1199) und dazu eine Arbeitsgruppe "Bauen" gebildet (s. SV-10-1030).
Entsprechend dem beschlossenen Verfahren sind per Mail vom 18.06.24 von der Verwaltung zum o.a. Bauvorhaben weiterführende Unterlagen allen Beiratsmitgliedern mit der Gelegenheit zugeleitet worden, innerhalb von 4 - 5 Wochen eine Vorab-Stellungnahme zu Aspekten der Barrierefreiheit abzugeben. Danach hatten alle Beiratsmitglieder zunächst die Möglichkeit, ihre Anmerkungen zum Bauvorhaben zwecks Sammlung an den Beiratsvorsitzenden zu senden, und hatte der Beiratsvorsitzende die Möglichkeit, mit dem Geschäftsführer der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC), der die weitere Begleitung des Bauvorhabens für den Kreis übernommen hat, einen Ortstermin zur persönlichen Vorstellung und Erläuterung des Bauvorhabens und der Planungsunterlagen für die Arbeitsgruppe Bauen und weitere interessierte Beiratsmitglieder zu vereinbaren und dazu eigenständig einzuladen.
Der Orts- und Besprechungstermin im Kreishaus in Coesfeld mit der Arbeitsgruppe Bauen, dem Geschäftsführer der WBC und zuständigen Sachverständigen der für den Bau beauftragten Firma Goldbeck hat am 04.07.24 stattgefunden.
In einem Ergebnisprotokoll vom 05.07.24 zur Besprechung sind vom Geschäftsführer der WBC die Vorab-Stellungnahmen der anwesenden Mitglieder der Arbeitsgruppe Bauen mit Anregungen zu Aspekten der Barrierefreiheit wie folgt zusammengefasst und z.T. bereits entgegnet worden:
▫ "Stellungnahmen, die das Parkhaus selbst (Gebäude) betreffen:
- Die Tasten im Aufzug sollen mit Brailleschrift versehen werden. Eine entsprechende Ausstattung wurde durch die bauausführende Firma Goldbeck im Termin bestätigt.
- Die anwesenden Mitglieder des Teilhabebeirates sind der Auffassung, das im Gebäude auf der Grundlage der gesetzlichen 1%-Regel ein 3. Behindertenparkplatz erforderlich ist und vorgesehen werden muss. Die WBC verweist für den Bauherrn dazu auf weitere Behindertenparkplätze direkt an der Kreisverwaltung. Eine Prüfung der Anforderung wird dazu erfolgen (Prüfung auch im Baugenehmigungsverfahren erforderlich).
- Im Bereich der Mobilstation sollen bei den Stellflächen für Lastenfahrräder auch einige ausreichend breite Stellflächen für sog. behindertengerechte 3-Rad-Fahrräder vorgesehen werden. Eine entsprechende Ausführung wurde durch die bauausführende Firma Goldbeck und die WBC im Termin bereits bestätigt.
- Im Bereich der Lastenfahrrad-, 3-Rad- und E-Bike-Stellflächen soll eine ausreichende Zahl an „SUKO-Steckdosen“ vorgesehen werden, damit schwerere Akkus nicht in den Ladeschränken geladen werden müssen. Eine entsprechende Ausführung wurde durch die bauausführende Firma Goldbeck und die WBC im Termin bereits bestätigt.
- Im Bereich der Mobilstation sollen bei den Umkleidekabinen anstelle von 4 Umkleidekabinen nur 3 Kabinen und dafür eine größerer „behindertengerechte“ Umkleidekabine vorgesehen werden. Die Anregung wird geprüft. Die Entscheidung zur Umsetzung liegt beim Bauherrn.
▫ Stellungnahmen, die das Umfeld (bzw. den Campus) betreffen:
- Es sollen auf dem Weg zum Kreishaus und im Bereich der Kreishäuser ein „Taktiles Leitsysteme“ vorgesehen werden. Die Anregung wird an den Bauherrn weitergegeben.
- Es wird angeregt im Bereich der „Querungshilfe“ auf Friedrich-Ebert-Straße, für die bessere Erreichbarkeit des Kreishauses, einen „Zebrastreifen“ anzuordnen."
Eine zusätzliche schriftliche Vorab-Stellungnahme der Arbeitsgruppe Bauen ist nicht eingereicht worden.
Gemäß der Satzung und der Kreisordnung NRW erklärt der Teilhabebeirat seinen Willen als Interessenvertretung durch Beschlüsse in öffentlichen Sitzungen in Präsenz. Auf dieser Grundlage ist entsprechend dem beschlossenen Verfahren für Stellungnahmen zu Bauvorhaben die bisherige Vorab-Stellungnahme der Arbeitsgruppe Bauen in der aktuellen Sitzung abschließend zu beraten und ist ggf. über die Anregungen und Vorschläge zu beschließen.
II.
Entscheidungsalternativen
Der Teilhabebeirat bzw. die stimmberechtigten Mitglieder sind im Rahmen der Satzung frei in der Entscheidung und Beschlussfassung.
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Über die Höhe der Aufwendungen in Verbindung mit dem Beschlussvorschlag liegen keine Angaben vor.
In der Kreistagssitzung vom 13.06.2023 ist zum Baubeschluss über die Kostenplanung (s. SV-10-0931) berichtet worden. Im Haushalt 2024 sind unter der "Produktgruppe 20.06 Gebäude" die veranschlagten Investitionen für das Bauvorhaben "Mobilitäts- und Parkstation 'Altes Freibad" in den Jahren 2023 – 2025 aufgeführt.
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Der Teilhabebeirat ist gemäß §§ 2 und 8 der
Satzung zum Teilhabebeirat berechtigt, durch Beschlussfassung Anregungen,
Vorschläge und Stellungnahmen an den Landrat bzw. die Kreisverwaltung und an
den Kreistag zu geben.