Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, die für die Realisierung der nachfolgenden Bauvorhaben notwendigen
Maßnahmen durchzuführen:
a) Bau eines 0,3 km langen Radweges an der K 8 (Dattelner Straße) in Olfen
b) Bau einer 2,6 km langen Radwegverbindung an der K 27 zwischen Hiddingsel und Senden
c) Bau der nördlichen Entlastungsstraße Osterwick im Zuge der K 32 und K 33
d) Bau der westlichen Entlastungsstraße Nordkirchen (K 2n)
Begründung:
I. – II. Problem und Lösung
Über
Vergaben oberhalb eines Wertes von 150.000 € hat grundsätzlich der
Kreisausschuss zu entscheiden. Wenn die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1
Buchstabe a) der Hauptsatzung vorliegen, kann jedoch seit Juli 2005 auch der
Landrat über solche Auftragsvergaben entscheiden.
Diese
Möglichkeit soll jetzt für vier Fördermaßnahmen genutzt werden, für die nach
den Einplanungsmitteilungen der Bezirksregierung eine Aufnahme ins
Förderprogramm mit Beginnjahr 2006 zu erwarten ist. Entsprechende
Bewilligungsbescheide werden in den nächsten Tagen erwartet. Grundsätzlich ist
es üblich, den Fachausschuss über die angemeldeten Vorhaben zu Förderprogrammen
zu informieren. Bei den beiden
erstgenannten Maßnahmen ist dies jedoch bislang nicht geschehen, weil es sich
um Maßnahmen aus einem Sonderprogramm des Landes handelt. Im Januar 2006 wurde
die Abteilung 66 durch die Bezirksregierung telefonisch informiert, dass vom
Land ein Sonderprogramm zur Förderung des kommunalen Radwegebaus geplant sei.
Aufgenommen werden könnten darin aber nur Maßnahmen, für die bisher noch keine
Förderanträge gestellt worden seien.
Außerdem müsse noch in 2006 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Eine
Vorfinanzierung für einen Zeitraum von 1 – 2 Jahren könne – zumindest bei
Teilbeträgen – nicht ausgeschlossen werden. Mit Blick auf die seit 1986
obligatorische Übernahme des Eigenanteils durch die Gemeinden wurden diese
Informationen an die Städte und Gemeinden weitergegeben. Fast alle Kommunen
meldeten einen Bedarf. Förderanträge wurden letztlich jedoch nur für die beiden
erstgenannten Maßnahmen vorgelegt. Hier standen die erforderlichen
Grundstücksflächen bereits im Eigentum des Kreises. Auf die Anmeldung weiterer Vorhaben ist auch
deshalb verzichtet worden, weil mit dem vorhandenen Personalbestand eine
Abwicklung weiterer Fördermaßnahmen nicht möglich gewesen wäre. Anfang Juni
2006 deutete sich an, dass erfreulicherweise beide Vorhaben zu den acht
vorgesehenen Fördermaßnahmen auf Regierungsbezirksebene gehören sollen. Da erst jetzt verbindlich von einer Förderung
ab Beginnjahr 2006 ausgegangen werden kann, wurden vorab nur die
Fraktionsvorsitzenden mit Schreiben vom 6.6.2006 über den Sachstand informiert.
Die
Vorstellung der unter c) und d) aufgeführten Maßnahmen liegt bereits längere
Zeit zurück. Aufgrund geänderter
Zuständigkeiten sind nicht alle Mitglieder des Fachausschusses entsprechend
informiert. Insofern ist vorgesehen, alle vier Fördermaßnahmen in der Sitzung
des Fachausschusses vorzustellen.
Nachstehend die wichtigsten Details zu den Maßnahmen:
a) Radweg an der K 8 (Dattelner Straße) in Olfen
Der rd.
310 m lange Radweg ist vor allem für die Bewohner des neuen Baugebietes
„Olfen-Süd“ eine ideale Anbindung zum Ort. Auf der Fläche zwischen Fahrbahn und
Lärmschutzwand soll auf dem verfüllten Straßenseitengraben ein 2,25 m breiter
gepflasterter Rad-/Gehweg angelegt werden. Lt. geprüftem Kostenvoranschlag
betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben 175.400 €.
b) Radweg an der K 27 zwischen Hiddingsel und Senden
Auf rd.
2,6 km Länge soll an der Südseite der Straße, beginnend an der Einmündung L 835
in Hiddingsel bis ungefähr zum Gehöft Schürhoff auf Sendener Gebiet, ein
bituminös befestigter Radweg in 2,25 m Breite angelegt werden. Die
zuwendungsfähigen Ausgaben betragen lt.
geprüftem Kostenvoranschlag 428.500 €. Die Maßnahme ist im Übrigen in der im Jahre
1998 beschlossenen Prioritätenliste zum Radwegbauprogramm an Kreisstraßen an 9.
Stelle aufgeführt. Ein Großteil der Flächen wurde bereits Anfang der achtziger
Jahre im Zusammenhang mit der Neutrassierung der Kreisstraße im Bereich des
Gehöftes Daldrup-Farwick erworben. Der seinerzeitige Aufwand für den
Grunderwerb kann nicht mehr berücksichtigt werden, da nach den Richtlinien für
die Radwegförderung nur Grunderwerbskosten berücksichtigt werden können, die
innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Baumaßnahme angefallen sind.
Als zuwendungsfähig anerkannt werden lediglich rd. 5.000 € für einen
Grunderwerb, der im Zusammenhang mit einer im Jahre 2002 durchgeführten
Kurvenbegradigung erfolgte.
c) Bau
der nördlichen Entlastungsstraße Osterwick im Zuge der K 32 und K 33
Im Zuge
der Baumaßnahme sollen drei Kreisverkehrsplätze und eine rd. 2 km lange
Radwegverbindung zwischen den Knotenpunkten K 32/K 33 bis K 33/L 582 entstehen.
Lt. genehmigtem Kostenvoranschlag betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben
1.428.100 €.
e) Bau
der westlichen Entlastungsstraße Nordkirchen (K 2n)
Zur
Entlastung des Ortskerns und zur Erschließung weiterer Gewerbegebiete ist auf
einer Länge von rd. 1,7 km der Bau einer 6,50 m breiten Umgehungsstraße mit
einem straßenbegleitenden Radweg und Anschlüssen für die geplante Erweiterung
des Gewerbegebiets vorgesehen. Die Anbindung an die L 810 soll durch einen
Kreisverkehr erfolgen. Die Ausgaben für die Maßnahme sind mit 2.543.000 €
veranschlagt.
Die
Standards und Rahmenbedingungen von Fördermaßnahmen werden durch die
einschlägigen technischen Vorschriften und die Vorgaben der Förderrichtlinien
Stadtverkehr bestimmt. Insofern sind
ergänzende Festlegungen entbehrlich.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Im
Unterabschnitt 6503 des Produkthaushalts 2006 sind bislang nur Mittel für den
in Bau befindlichen Radweg an der K 12 (Isfelder Weg) in Coesfeld
berücksichtigt. Da für die Radwegebaumaßnahmen des Sonderprogramms inzwischen
rechtsverbindliche Erklärungen zur Übernahme der nicht durch Fördermittel
gedeckten Kosten von den beteiligten Standortgemeinden (Olfen, Dülmen und
Senden) vorliegen, ist die vollständige Refinanzierung der Baukosten
sichergestellt. Aus heutiger Sicht ist
unter Berücksichtigung der Vorlaufzeiten für eine öffentliche Ausschreibung
nach VOB von einem Baubeginn im Laufe des Monats Oktober auszugehen. Die
vorgesehenen Zuwendungsraten dürften ausreichen, um ohne größeren
Vorfinanzierungsaufwand die Maßnahmen abzuwickeln.
Die
erforderlichen Mittel für die neu ins Förderprogramm aufgenommenen
Straßenbaumaßnahmen sind im Unterabschnitt 6502 veranschlagt. Auf die
entsprechenden Ausführungen auf Seite 388 des Produkthaushalts wird verwiesen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach der
geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat der Kreisausschuss
einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen
(Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden
Vorgaben des § 13 Abs. 1 Buchstabe a).