hier: Bericht aus der 7. Arbeitsmarktkonferenz
Beschlussvorschlag:
- ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
Die Ergebnisse der Konsensberatungen der bisherigen Arbeitsmarktkonferenzen für den Kreis Coesfeld sind im Rahmen der Sitzungen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren bereits jeweils vorgestellt worden.
1) Beratung des 7.
Maßnahmeaufrufes
Der 7. Maßnahmeaufruf vom 20.10.2006 beinhaltete vier Maßnahmen, davon zwei Qualifizierungsmaßnahmen, eine Feststellungsmaßnahme und ein Angebot für eine Einzelqualifizierung. Insgesamt haben sich elf verschiedene Bildungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger einzeln oder im Rahmen von Bietergemeinschaften mit insgesamt zehn Maßnahmeanträge am Maßnahmeaufruf des Zentrums für Arbeit beteiligt.
Die nachfolgenden Maßnahmen wurden in der 7. Sitzung der Arbeitsmarktkonferenz am 12.12.2006 mit Konsens versehen. Sie stellen eine sinnvolle und erforderliche Ergänzung bewährter Maßnahmeinhalte und –ausrichtungen in 2007 / 2008 dar. Stimmberechtigte Mitglieder der Arbeitsmarktkonferenz, die bei einzelnen Maßnahmen der Befangenheit unterliegen, haben an der jeweiligen Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Maßnahme Q-12/2007 – Ausbildung zum / zur staatlich
anerkannten Altenpflegehelfer/in
Anbieter: BIMS Münster
Beratungsergebnis: Konsens
Maßnahme F-04/2007 – Sofortangebote gemäß § 15 a SGB II
Standort Dülmen:
Anbieter: Bietergemeinschaft Stadt Dülmen / Kolpingbildungswerk
Beratungsergebnis: Konsens
Standort Nottuln:
Anbieter: A&QUA Nottuln
Beratungsergebnis: Konsens
Standort Senden
Anbieter: Modell Senden e.V.; Angebot Möbelkammer
Beratungsergebnis: Konsens
Maßnahme Q-13/2007 – Qualifizierung und Vermittlung von
haushaltsnahen Dienstleistungen (Teilzeit)
Anbieter: Bietergemeinschaft GEBA Münster, Handwerkbildungsstätten Coesfeld, Caritas, VHS Dülmen
Beratungsergebnis: Konsens
Maßnahme EQ-01/2007 – Erlangung der Fahrerlaubnis der
Klasse C + CE
Hinweis: Das einzige eingereichte Angebot erfüllte nicht die Anforderungen des Maßnahmeaufrufes an ein Festpreisangebot. Es wurde daher nicht zur Beratung in der Arbeitsmarktkonferenz zugelassen.
Die Bewilligung der vorgenannten Gruppenmaßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung des von den angrenzenden Städten und Gemeinden gemeldeten tatsächlichen Bedarfs.
Das Finanzvolumen dieses 7. Aufrufes beträgt ca. 430.000 €. Rund 200 Personen können an diesen Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung in 2007 bzw. 2008 teilnehmen.
2) Teilnehmerbefragungen
bei Maßnahmen zur beruflichen Integration
Die Mitglieder der Arbeitsmarktkonferenz versahen den Vorschlag der Verwaltung, die Fachhochschule Münster mit der Entwicklung und dem Aufbau eines Evaluierungssystems zur Beurteilung der Gruppenmaßnahmen zur beruflichen Integration zu beauftragen, mit Konsens. Die Finanzierung dieses Controllinginstrumentes erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Die Ausführung der o. a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2005 (Regelung der Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.