Betreff
Beratung eines Teilbereichs des Prüfungsberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA - NRW)
hier: Grundsicherung für Arbeitsuchende
Vorlage
SV-7-0640
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

- ohne -

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren nimmt den Teilbericht zum Thema „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ des Prüfungsberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur Kenntnis.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Die GPA – NRW hat in der Zeit vom 12.12.2005 bis 08.11.2006 auf der Grundlage des § 105 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 53 Abs. 2 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) eine überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld durchgeführt. Die Prüfung wurde mit der Schlusspräsentation der GPA – NRW am 08.11.2006 und der Überreichung des Prüfungsberichtes abgeschlossen.

 

Ziel der GPA – NRW ist es, in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Kommunen und Kreisen die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und mit Blick auf wirtschaftlichere Verfahrensweisen Spielräume aufzuzeigen. Neben der Rechtmäßigkeit wurde die Möglichkeit zur Betrachtung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit kommunalen Handelns auf vergleichender Basis gesetzt.

 

Die durchgeführten Prüfungen der GPA – NRW basieren auf Leitfäden, die gemeinsam mit kommunalen Praktikerinnen und Praktikern entwickelt wurden und sich an aktuellen Fragestellungen orientieren. Durch den kontinuierlichen Vergleich von Produkten und Dienstleistungen sowie Prozessen und Methoden in den Kreisen sollen mögliche Alternativen zur gängigen Praxis und sich hieraus ergebende Wirtschaftlichkeitsspielräume aufgezeigt werden.

 

Der Bericht der GPA – NRW wurde im Rechnungsprüfungsausschuss des Kreises Coesfeld in der Sitzung am 26.02.2007 beraten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat u.a. den Beschluss gefasst, den Teilbereich für die Grundsicherung für Arbeitsuchende, So 24 – So 40 (Anlage 1), im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren zu beraten.

 

Die GPA – NRW hat in ihrem Bericht folgende Feststellungen getroffen:

 

·      Leistungsorganisation und Leistungssteuerung (So - 26)

       Feststellung:

„Die Schnittstellen zwischen Leistungsgewährung, Fallmanagement und Arbeitsvermittlung und deren effiziente wie effektive Ausgestaltung als entscheidende Wirkungsmerkmale der Leistungserbringung sind im Kreis Coesfeld stark ausgeprägt.

Die Evaluation der Eingliederungsleistungen bietet die Grundlage zur Weiterentwicklung der Effektivität der Leistungsprozesse.“

 

·      Zuschussbedarf der Leistungen nach dem SGB II je Einwohner in Euro und Integrationsleistungen (So – 30)

       Feststellung:

„Der Zuschussbedarf nach dem SGB II liegt in Folge der unterdurchschnittlichen SGB II Quote landesweit deutlich unter dem Mittelwert.

Die Integrationsleistungen in den ersten Arbeitsmarkt sind stark ausgeprägt und die Integrationsquote steigt weiter an.“

 

·      Nettobe- und -entlastung des Kreishaushalts (So – 33)

       Feststellung:

„Der Haushalt des Kreises Coesfeld wird durch die Arbeitsmarktreformen (Hartz IV) in Höhe von 5.875 Tsd. € zusätzlich belastet. Im landesweiten Vergleich ist die Belastung unterdurchschnittlich ausgeprägt.“

 

Bewertung und Fazit im Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit:

 

·      Zuschussbedarf nach dem SGB II je Einwohner (So – 39)

       KIWI-Bewertung

„Unter Berücksichtigung des oben beschriebenen Ist-Zustandes bewerten wir diese Situation mit dem KIWI-Index 5. Leistungsorganisation und Leistungssteuerung sind beispielhaft ausgeprägt, die Wirkungsanalysen und das geplante Arbeitsmarktmonitoring sind gute kommunale Praxis.“

 

·      Nettobelastung des Kreishaushaltes je Einwohner (So – 39)

       KIWI-Bewertung

„Unter Berücksichtigung des oben beschriebenen Ist-Zustandes bewerten wir diese Situation mit dem KIWI-Index 4.“

 

 

Aus Sicht der Verwaltung werden unter Berücksichtigung der Erläuterungen zum Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit derzeit keine Handlungsmöglichkeiten gesehen.

 

Unabhängig davon wird im Rahmen der Umsetzung des SGB II weiterhin das Ziel verfolgt, durch erfolgreiche Vermittlung von SGB II-Kunden in den ersten Arbeitsmarkt die Ausgaben im Bereich des SGB II weiter zu vermindern, um so den Haushalt des Kreises Coesfeld zu entlasten. Gleichzeitig werden auch die Prozesse im Rahmen der aktiven und passiven Leistungserbringung gegenüber den SGB II-Leistungsberechtigten in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden ständig optimiert, sei es im Rahmen von Besprechungen, fachaufsichtlichen Prüfungen oder Evaluationen.

 

II.  Lösung

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

III. Alternativen

- keine -

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

- keine -

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2005 (Regelung der Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.