Betreff
Besetzung der Regionalen Schulberatungsstelle im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-7-0653
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.                  Der Kreis Coesfeld begrüßt die Entscheidung des Landes, die schulpsychologische Versorgung in Nordrhein-Westfalen auszubauen.

 

2.                  Der Kreis Coesfeld richtet zum 01.01.2008 eine Stelle für eine Schulpsychologin bzw. einen Schulpsychologen unter der Voraussetzung ein, dass das Land eine zweite Stelle für die Regionale Schulberatungsstelle im Kreis Coesfeld zur Verfügung stellt.

 

3.                  Der Landrat wird beauftragt, mit dem Land eine Vereinbarung über den Einsatz und die Zusammenarbeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zu schließen. 

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Der Kreis Coesfeld hat im Jahre 1981 die „Regionale Schulberatungsstelle im Kreis Coesfeld“ eingerichtet. 

Für die Schulberatungsstelle im Kreis Coesfeld stellt das Land zurzeit eine Stelle „Schulpsychologin / Schulpsychologe“ zur Verfügung. Seit dem 01.01.2007 ist die Stelle mit der Schulpsychologin Frau Michaela Peponis besetzt. Frau Peponis hat in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit am 21.02.2007 über ihre Arbeit berichtet.

Die Sekretariats- und Verwaltungskosten der Regionalen Schulberatungsstelle werden vom Kreis Coesfeld als Träger der Schulberatungsstelle übernommen (Produkt 40.03.01).

 

Durch Erlass vom 08.01.2007 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen die Aufgaben der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen neu beschrieben und erweitert. Grundlage war u. a. ein vom Land und den Kommunen erstelltes Fachgutachten „Beratung in der Schule und im Schulsystem“. Insbesondere sollen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen mit ihren Beratungsangeboten zunehmend Schulen auch bei der Konzeption, Umsetzung und Evaluation von geeigneten Förderkonzepten unterstützen. Nach dem Erlass ist vorgesehen, dass die schulpsychologischen Fachkräfte ihre Angebote in der Regel mit der Hälfte ihrer Arbeitszeit an Schulen durchführen.

 

Auf der Grundlage des Erlasses hat Frau Peponis die Tätigkeitsfelder der Regionalen Schulberatungsstelle im Kreis Coesfeld beschrieben (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage).

Der Schulberatungsstelle liegen derzeit etwa 150 Anmeldungen für Einzelberatungen vor. Die durchschnittliche Wartezeit bis zu einem ersten Termin beträgt ca. 6 Monate.

 

 

Das Land hat infolge des erweiterten Aufgabenbereichs und auch der Erkenntnisse aus den Geschehnissen in Emsdetten 50 zusätzliche Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen eingerichtet, um die schulpsychologische Versorgung in Nordrhein-Westfalen auszubauen.

Die Besetzung der Regionalen Schulberatungsstellen stellt sich im Land Nordrhein-Westfalen bislang höchst unterschiedlich dar. Es gibt Kreise und kreisfreie Städte, in denen nur kommunale schulpsychologische Fachkräfte eingesetzt sind. Dem stehen Kommunen gegenüber, in denen nur oder überwiegend schulpsychologische Fachkräfte im Landesdienst tätig sind. Daneben sind im Land 28 Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an Gesamtschulen eingerichtet. Diese 28 Stellen sollen zusätzlich zu den 50 Stellen für die schulpsychologische Versorgung in der Fläche eingesetzt werden. Die Gesamtschulen im Kreis Coesfeld verfügen nicht über eigene Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen.   

 

 

Die Bezirksregierung Münster (Herr LRSchD Hellmund) hat in einer Besprechung am 12.03.2007 mit Vertretern des Kreises Coesfeld dargelegt, dass die Bezirksregierung dem Ministerium die Bereitstellung einer weiteren Stelle des Landes möglichst bis zum Beginn des Schuljahres 2007/08 für die Regionale Schulberatungsstelle im Kreis Coesfeld vorschlagen wird.

Der Verteilungsvorschlag ist nach einer entsprechenden Vorgabe des Ministeriums daran gebunden, dass auch der Kreis Coesfeld eine eigene Stelle für die Regionale Schulberatung zur Verfügung stellt.

Die Abstimmung zwischen dem Ministerium und den Bezirksregierungen über die Verteilung von Stellen im Landesdienst soll in einer Konferenz am 27.04.2007 erfolgen.    

 

Die Einzelheiten über den Einsatz der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Landesdienst und der kommunalen schulpsychologischen Fachkräften werden über örtlich abzuschließende Vereinbarungen zwischen den Bezirksregierungen und den Trägern der Regionalen Schulberatungsstelle geregelt.

 

 

II.  Lösung

 

Der Kreis Coesfeld begrüßt den geplanten Ausbau der schulpsychologischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen und im Kreis Coesfeld.

 

Die Besetzung der Regionalen Schulberatungsstelle mit drei schulpsychologischen Fachkräften wird dazu führen, die Wartezeiten für die Inanspruchnahme erheblich zu verkürzen, die notwendige Unterstützung der Schulen im Kreis Coesfeld zu intensivieren und auf ad hoc auftretende Bedarfe kurzfristig reagieren zu können. Zudem ist eine Einbindung notfallpsychologischer Kompetenz in die Kriseninterventionsstrukturen des Kreises (örtlicher Krisenstab) vorgesehen.

Seitens des Schulamtes für den Kreis Coesfeld wird der Ausbau der Regionalen Schulberatungsstelle im Kreis Coesfeld für dringend erforderlich gehalten.

Der Ausbau der Regionalen Schulberatungsstelle trägt zur Vernetzung der Arbeit mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe bei und fördert auch die Zusammenarbeit der einzelnen Schulen mit den Trägern der Jugendhilfe.

 

Die Bezirksregierung wird in ihrem Verteilungsvorschlag dem Ministerium darlegen, dass der Kreis Coesfeld erst zum 01.01.2008 eine Stelle für eine schulpsychologische Fachkraft einrichten kann. Im Stellenplan 2007 des Kreises Coesfeld ist keine entsprechende Stelle vorgesehen.

Mit der Bezirksregierung Münster wurde vereinbart, dass diese am 26.04.2007 über das Beratungsergebnis des Kreisausschusses am 25.04.2007 informiert wird. Damit ist sichergestellt, dass für das Abstimmungsgespräch am 27.04.2007 im Ministerium ein „Signal“ für die Bereitschaft des Kreises Coesfeld zur Einrichtung der eigenen Stelle zum 01.01.2008 gegeben werden kann.

 

Der Landrat wird beauftragt, nach den Entscheidungen des Landes und des Kreises Coesfeld zur Bereitstellung der beiden Stellen mit der Bezirksregierung Münster eine Vereinbarung über den Einsatz und die Zusammenarbeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zu schließen. In dieser Vereinbarung werden auch die Beiträge des Landes und des Kreises zur schulpsychologischen Versorgung festgehalten.

 

 

III. Alternativen

 

Der Kreis Coesfeld ist zur Einrichtung einer Stelle für eine Schulpsychologin / einen Schulpsychologen nicht verpflichtet.

Soweit der Kreis keine Zusage für die Einrichtung einer Stelle erteilt, wird auch das Land keine zweite Stelle für die Schulberatungsstelle im Kreis Coesfeld zur Verfügung stellen.

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Der Kreis Coesfeld hat die Personalkosten für eine Stelle „Schulpsychologin / Schulpsychologe“ zu tragen.

Zudem trägt der Kreis Coesfeld die Verwaltungs- und Sekretariatskosten für die Regionale Schulberatungsstelle. Der Ausbau der Regionalen Schulberatungsstelle ist für den Kreis Coesfeld daher auch mit zusätzlichen Sach- und Personalkosten verbunden.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist gemäß § 26 Abs. 1 KrO die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.