Betreff
Strategische Ziele des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-7-0654
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das vom Beirat NKF am 17.04.2007 vorgeschlagene Zielesystem wird als strategische Ziele des Kreises Coesfeld festgelegt.

 

I.   Problem

 

Für die kommunale Aufgabenerfüllung sollen gemäß § 12 GemHVO n.F. (i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW) produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcen­aufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden. Diese Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden.

 

Wenn produktorientierte Ziele festgelegt werden sollen, so müssten zunächst übergeordnete, also strategische Ziele des Kreises Coesfeld bestimmt werden, aus denen sich die operablen, produktorientierten Ziele als Unterziele ableiten ließen. Zur Festlegung solcher strategischen Ziele ist der Kreistag aufgerufen.

 

Zweck einer strategischen Zielplanung des Kreises Coesfeld ist es, die eigenen Prioritäten im Rahmen des rechtlich und faktisch Möglichen festzulegen, um vorhandene Alleinstellungsmerkmale gegenüber anderen Kreisen und Städten darzustellen, zu erhalten sowie auszubauen und das eigene Profil zu schärfen. Die strategischen Ziele sollen die Entscheidung des Kreises Coesfeld darüber sein, welcher Erfolg für ihn überragend wichtig ist. Sie bestimmen, welche verfügbaren Ressourcen als vorrangig wahrgenommen werden und welche Tätigkeiten nachrangig betrieben oder eingestellt werden. Die strategischen Ziele beschreiben die angemessenen und wirksamen Schwerpunkte des Handelns des Kreises – auch in der Außendarstellung.

 

In der nicht öffentlichen Sitzung des Beirates NKF am 01.02.2007 wurde der Entwurf strategischer Ziele, der von einer besonders hierfür eingerichteten Arbeitsgruppe der Kreisverwaltung, der Abteilungsleiter­konferenz sowie der Fachbereichsleiterkonferenz erstellt worden war, ausführlich erörtert und beraten. Alle Beiratsmitglieder identifizierten sich mit den vorgeschlagenen strategischen Zielen und stimmten dem Entwurf grundsätzlich zu. Dabei wurde von ihnen anerkannt, dass strategische Ziele in ihrer Formulierung einen gewissen Abstraktionsgrad haben und die konkretisierten operativen Ziele Gegenstand des jährlichen NKF-Haushalts und der jeweiligen Beschlussfassung durch den Kreistag sein müssten. In der weiteren Diskussion wurden konkrete Änderungswünsche formuliert, die in den Entwurf (nunmehr Stand 01.02.2007, Anlage 1) eingearbeitet wurden.

 

Am 29.03.2007 hat die SPD-Kreistagsfraktion einige weitere Änderungsvorschläge eingebracht (Anlage 2). In der Sitzung des Beirates NKF am 17.04.2007 soll entschieden werden, welche Anregungen aufgegriffen werden könnten. Weitere Änderungsvorschläge liegen derzeit nicht vor. Das vom Beirat NKF vorgeschlagene Zielesystem wird als Entscheidungsgrundlage nachgereicht.

 

II. Lösung

 

Der Kreistag bestimmt die strategischen Ziele des Kreises Coesfeld auf der Grundlage des Vorschlages des Beirates NKF, den dieser in seiner Sitzung am 17.04.2007 erarbeiten wird.

 

III. Alternativen

 

Eine Alternative wird nicht vorgeschlagen.

 

 

IV. Kosten- Folgekosten- Finanzierung

 

Unmittelbare Kosten ergeben sich aus der Bestimmung strategischer Ziele nicht.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtigung der Ressourcen des Kreises Coesfeld ist gemäß § 26 Abs. 1 S. 2 lit. t) KrO NRW n.F. der Kreistag zuständig.

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Entwurf Strategische Ziele, Stand 01.02.2007

Anlage 2: Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion vom 29.03.2007