Beschlussvorschlag:
1.
Die
vor der Verwaltung vorgeschlagene weitere Vorgehensweise zur Fortsetzung und
zum Abschluss der Gesamtsanierung mit dem Aus- und Umbau des Ostflügels im III.
Bauabschnitt (BA) wird anerkannt.
2.
Der
Finanzierungsbedarf in Höhe von 1.883.300,00 € wird im Investitionshaushalt im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das HH-Jahr 2014 zur Verfügung gestellt.
Begründung:
I- und II. Problem/Lösung
Das Berufskolleg wurde im Jahre 1954 errichtet. Seit der Zeit fanden
lediglich Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen Bauunterhaltung statt, aber keine
substanziellen, konstruktiven Maßnahmen.
Einzelmaßnahmen zum Standortausbau und -sicherung, nach den heutigen
Standards an einen modernen Schulstandort, wurden im Jahr 2010/2011 mit dem KJP
II durch
a. Erneuerung der Innenbeleuchtung
b. Errichtung der Fluchttreppe am Südflügel
c. Einbau eines behinderten-gerechten
Aufzuges und
d. Sanierung der Dachkonstruktion über der
Pausenhallen
begonnen und umgesetzt.
Im Weiteren wurde die Aufstockung des Westflügels, um dem dringenden
Platzbedarf durch die steigenden Schülerzahlen und dem gewachsenen
Lehrerkollegium Rechnung zu tragen, geplant und in Abstimmung mit der Politik
(vgl. SV-7-1215, Top 3) realisiert.
Bauabschnitt: Erweiterung und Aufstockung des Westflügels
Bestand: Baujahr: 1954
Bauzeit: Herbst 2011 bis zum 22.10.2012.
Baukosten: ca. 3.010.000,00 €
Abrechnungsstand: ca. 98 %
Die Aufstockung war als filigrane Stahlskelettkonstruktion geplant.
Bei den Recherchen innerhalb der Ausführungsplanung haben sich
gravierende Minderqualitäten an der vorhandenen Konstruktion herausgestellt.
Neben der eigentlichen Aufstockung musste der Bestand komplett entkernt und statisch,
konstruktiv ertüchtigt und grundsaniert werden.
Letztlich waren diese Maßnahmen dem Umstand geschuldet, dass an dem
Gebäude seit der Errichtung im Jahr 1954 keine grundlegenden Sanierungen
durchgeführt worden waren und somit ein nicht unwesentlicher Unterhaltungsstau
mit der Kernsanierung abzubauen war.
Die Maßnahme wurde in den verschiedenen Fachausschüssen thematisiert und
baubegleitend der Umfang in mehreren Baubegehungen den Mitgliedern des
Fachausschusses, letztmalig zum II. Bauabschnitt am 26.02.2013, vorgestellt.
Die Maßnahme wurde am 22.10.2012 fertiggestellt und dem Schulbetrieb zur
uneingeschränkten Nutzung übergeben.
Die Abrechnung ist bis auf zwei Restgewerke zu 98% abgeschlossen. Bei
den Gewerken handelt es sich um Regressansprüche, die im Einzelnen weiter
verfolgt werden.
Bauabschnitt: Aus- und Umbau des Südflügels
Bestand: Baujahr: 1954
Bauzeit: Herbst 2012, voraussichtlich bis zum 03.09.2013.
Baukosten: ca. 2.391.250,00 €
Abrechnungsstand: ca. 50 %
Im Herbst 2012 wurde mit dem II. BA. - Um- und Ausbau im Südflügel,
nahtlos an den I. BA. angeschlossen. Die konstruktiven Rahmenbedingungen waren
bei dem bauzeitengleichen Gebäude identisch zum I.BA.
Die Bauarbeiten im II. BA. sind weitestgehend abgeschlossen, so dass die
Bauübergabe zum Schuljahresbeginn, am 04.09.13, als gesichert angesehen werden
kann.
Bauabschnitt: Aus- und Umbau des Ostflügels
Bestand: Baujahr: 1958
Bauzeit: geplant Herbst 2013 bis Sommer 2014.
Baukosten: ca. 2.696.250,00 €
Die Hoffnung, dass das um 4 Jahre jüngere Gebäude mit einer höheren
Betonqualität realisiert worden ist, hat sich nach den Recherchen zur
Betonqualität nicht bestätigt. Die Sanierungsschritte aus den beiden ersten
Bauabschnitten müssen auch bei der Grundsanierung im Ostflügel umgesetzt
werden.
Im Ostflügel befinden sich über drei Geschosse Fachklassen, im Einzelnen
– Backen, Gastronomie und Ernährung, mit wesentlichen, schulbetrieblichen
Einrichtungen und Einbauten.
Zur Minimierung erforderlicher Rückbau- und Auslagerungskosten wurden daher
die technischen Anforderungen und Detailplanungen nochmals überprüft. Im
Ergebnis wurden die statisch erforderlichen Konstruktionen nochmals abgeändert
und auf die Rahmenbedingungen angepasst, so dass die betrieblichen
Einrichtungen durch belastbare Einhausungen während der Sanierungsarbeiten
erhalten bleiben.
Die o.g. Kosten für den Ostflügel bilden die Grundsanierung nach den
bisherigen Standards in den beiden ersten Bauabschnitten ab.
In der Fachausschusssitzung vom 23.05.2013 wurde durch den bauleitenden
und sachverständigen Architekten Herrn Eschen, Büro Eschen, die Notwendigkeit
und Dringlichkeit der Sanierung vorgestellt und durch die Mitglieder im
Fachausschuss anerkannt.
Die Gesamtbaukosten für den III. BA. wurde nach den vorliegenden
statischen Prüfungen, den besonderen schulbetrieblichen Anforderungen (z.B.
lüftungstechnische Anlagen für die Fachklassen – Backen, Gastronomie und
Ernährung, Umbau der Hausmeister-Wohnung für Umkleiden und Nebenräume der v.g.
Fachklassen, etc.) sowie den Erkenntnissen aus den ersten beiden Bauabschnitten
überprüft und ergänzt.
Überlegungen, wie diese den Unterlagen vom 23.05.2013 (vgl. Anlagen zur
Niederschrift vom 23.05.2013) zugrunde liegen, den Standard zu verändern bzw.
die Sanierung ausschließlich auf die statisch konstruktiven Maßnahmen zu
reduzieren, wurden in den weiteren Ausarbeitungen und technischen
Detailüberlegungen als nicht zielführend und als Stückwerk verworfen, da die
Aufspaltung der Maßnahmen in technisch, konstruktive Einzelarbeiten und spätere
Bauunterhaltungsarbeiten unweigerlich
a. zu
Mehrkosten,
b. zu Bauzeitverlängerung und
damit schulisch betrieblichen Mehrbelastungen (Dauerbaustelle) sowie
c. zu Qualitätseinbußen und Problemen in den Schnittstellen (Mangelansprüche und Gewährleistungen)
führen würde.
Aus fachtechnischer, wirtschaftlicher und schulbetrieblicher Sicht ist
die Fortsetzung der Bauarbeiten im Ostflügel als III. und letztem Bauabschnitt
in einem komplexen Bauabschnitt aus den v.g. Gründen sinnvoll. Die Verwaltung
schlägt daher vor, die Sanierung im Ostflügel nach den bisherigen Standards
durchzuführen.
Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme erfolgt im Investitionshaushalt.
Wie bereits im Südflügel umgesetzt, sollen auch für die energetisch zusammenhängenden Arbeiten, hier: Erneuerung der Fenster, Erneuerung und Ausbau der Heizungsanlage und Ausführung der Innendämmung, Mittel aus dem KFW-Programm 218 - zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude, in Anspruch genommen werden.
Auch hierzu ist es unabdingbar, dass der III. BA. als zusammenhängender, komplexer Bauabschnitt umgesetzt wird.
Die Gesamtsanierung, in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form ergibt Gesamtbaukosten (GbK I)* von 8.097.500,00 €.
[* ohne Grundstückskosten, Freimachungs- (Abbruch-/Entsorgungs-) und Erschließungskosten].
Den Gesamtbaukosten stehen Ermächtigungen aus den bisherigen Haushaltsjahren 2009 bis 2013 von 6.214.200,00 € gegenüber. Somit ergibt sich für das Haushaltsjahr 2014 ein erforderlicher Finanzierungsbedarf von 1.883.300,00 €.
Zum Nachweis des
wirtschaftlichen Handelns liegt als Anlage 2 die Baukostenberechnung auf der
Grundlage der statistischen Kostenkennwerte für Gebäude bei. Damit betragen die
Sanierungskosten ca. 51,5 % der, gegenüber einem vergleichbaren Neubau
aufzuwendenden Kosten.
Die von der
Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise ist wirtschaftlich begründet und
nachgewiesen. Zum Nachweis des wirtschaftlichen Handelns wird auf die als
Anlage 8 beigefügte Berechnung verwiesen.
III. Alternativen:
Aufspaltung der Maßnahmen in technisch, konstruktive Einzelarbeiten mit
den in den vorhergehenden Ausführungen dargestellten Konsequenzen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 53 KrO NRW sowie § 26 Abs. 1
KrO NRW ist der Kreistag zuständig.
Anlagen:
5 Seiten Kostenermittlung Büro Eschen, Dülmen, vom 07.08.2013 einschl.
Begründung der Notwendigkeiten und Zwangläufigkeiten.
1 Seite Wirtschaftlichkeitsnachweis nach BKI