Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. wird durch den als Anlage beigefügten Änderungsvertrag zum Vertrag über die Wahrnehmung von Aufgaben der Erziehungsberatung rückwirkend ab dem 01.01.2014 weiterhin die Leistung der Erziehungsberatung übertragen.

 

Der Caritasverband erhält für die erbrachten Leistungen eine Pauschalförderung auf der Basis der anerkennungsfähigen Gesamtkosten für den Betrieb der Beratungsstelle unter Anrechnung der zu berücksichtigenden Drittmittel aus Landeszuschüssen und –förderungen sowie eines Trägeranteils in einem Umfang von 10 % der nach Abzug der zu berücksichtigenden Erträge verbleibenden berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten.

 

Der Vertrag gilt rückwirkend ab dem 01.01.2014 bis zum 31.12.2015. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht bis zum 30.06. vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.


Ktabg. Stauff sieht in dem vorliegenden Änderungsvertrag einen Monopolvertrag für den Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. Er halte eine Prüfung für angebracht, ob das Angebot auf mehrere Anbieter aufgeteilt oder ganz von einem anderen Anbieter erbracht werden könne.

LR Püning bittet um weitergehende Erläuterungen, da er aktuelle Änderungen nicht für umsetzbar halte. Es handele sich um ein laufendes Vertragswerk, auf dessen Grundlage Arbeitsverträge geschlossen worden seien. Die Frage sei, ob für die Zukunft eine Klärung herbeigeführt werden solle.

Ktabg. Stauff ergänzt, der Vertrag solle zunächst fortgeführt werden. Jedoch gelte es für die Zukunft Angebote einzuholen.

Ktabg. Schäpers verweist auf die Diskussionen im zuständigen Jugendhilfeausschuss. Mit der Arbeit des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V. sei man sehr zufrieden. Sie befürworte daher eine Vertragsverlängerung. Kritik an der Trägerschaft halte sie nicht für zielführend. Auch stimme sie nicht mit dem Ktabg. Stauff überein, dass es sich um einen „Knebelvertrag“ handele. Sie würde die Fortführung begrüßen.

Landrat Püning verweist auf den Umstand, dass mit dem Änderungsvertrag auch dem Besserstellungsverbot des TVÖD für das in Lüdinghausen, Coesfeld und Dülmen eingesetzte Personal Rechnung getragen werde. Unter Berücksichtigung der Finanzierungssystematik ergebe sich eine Refinanzierungsgarantie in Höhe von 90% der laut Vertrag berücksichtigungsfähigen Kosten. Allein auf die Kosten abzielend müssten andere Träger folglich weniger Personal einsetzen oder nach einem anderen Tarifvertrag vergüten, um ein günstigeres Angebot als der Caritasverband im Kreis Coesfeld e.V. unterbreiten zu können.

Ktabg. Stauff entgegnet, er halte es dennoch für sinnvoll, Verträge nicht einfach fortzuführen.

FBL Schütt gibt zu bedenken, dass der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. vom Land als Aufgabenträger anerkannt sei. Ihm sei bekannt, dass auch die Arbeiterwohlfahrt entsprechende Leistungen erbringe. Bevor potentielle weitere Träger kontaktiert würden, müssten beim Land Nordrhein-Westfalen die (Verteil-) Kriterien erfragt werden. Der Caritasverband bringe quasi Landesmittel zur Leistungsfinanzierung mit. Man könne das Angebot der Caritas annehmen oder weitere Angebote abfragen.

Ktabg. Schulze Esking befürwortet grundsätzlich Anbieterwechsel. Allerdings seien im vorliegenden Fall kaum Änderungen zu erwarten. Sollten sich für die Zukunft andere Gegebenheiten ergeben, könne man darüber reden.

Die Nachfrage des Ktabg. Hesse, ob sich andere Anbieter um die Leistungserbringung beworben hätte, verneint LR Püning abschließend.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               16    JA-Stimmen

1      Enthaltung

 

 

Anmerkung:

Der Änderungsvertrag zum Vertrag wurde allen Kreistagsabgeordneten zusammen mit der Sitzungsvorlage übersandt. Er wird daher nur noch dem Original der Niederschrift beigefügt.