Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Für den Fall, dass nach dem 30.06.2014 eine Bundesförderung nicht weiter gewährt werden sollte, wird

1.   von der im Sachkonto 531857 „KRZ Jugend-Sozialarbeit/-Berufshilfen“ (Produkt-Nummer 51.01.02) im Haushalt 2014 veranschlagten und mit Sperrvermerk versehenen Ausgabeermächtigung ein Betrag i.H.v. 30.000 € für die Förderung der Maßnahme des Havixbecker Modells e.V. „Die Neue Chance in der Schule – Unterstützung für Schulverweigerer“ im Schuljahr 2014/15 freigegeben.

2.   und als Grundlage eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und dem Havixbecker Modell abgeschlossen.


LR Püning führt aus, die Sitzungsvorlage diene dazu, über das weitere Vorgehen zu beschließen. Sowohl in der Vorlage als auch im Jugendhilfeausschuss wurde die Problematik eingehend dargestellt.

In der Vergangenheit erfolgte eine Förderung durch den Bund, die zum 30.06.2014 auslaufe. Die Maßnahme werde jedoch weiterhin befürwortet und für notwendig erachtet. Leider habe der Bund bislang keine Aussage darüber getroffen, ob die Maßnahme weiterhin gefördert werde.

Da es sich um die letzte Kreisausschusssitzung in dieser Legislaturperiode handelt und das Projekt zum 30.06.2014 endet, schlägt Landrat Püning vor, einen Vorratsbeschluss zu fassen, der die Verwaltung in die Lage versetzt, im Sinne einer reibungslosen Projektfortführung zu handeln. Vorrangig sei es natürlich, eine Finanzierung über den Bund zu erhalten. Jedoch stünden auch Kreismittel aus Umschichtungen zur Verfügung.

Ktabg. Schulze Esking ergänzt, der Bundestagsabgeordnete Schiewerling sehe weiterhin die Möglichkeit, eine Förderung durch den Bund zu erhalten und setze sich auf Bundesebene dafür ein. Er befürworte dennoch einen Vorratsbeschluss für den Fall, dass die Bundesförderung auslaufe.

Auf die Frage des Ktabg. Stauff, um welche Fördersumme es sich handele, benennt LR Püning den Betrag in Höhe von 30.000€.

Landrat Püning schlägt im weiteren Verlauf vor, angesichts der Sachlage folgenden Beschluss zu fassen:

„Für den Fall, dass nach dem 30.06.2014 eine Bundesförderung nicht weiter gewährt werden sollte, wird

1.   von der im Sachkonto 531857 „KRZ Jugend-Sozialarbeit/-Berufshilfen“ (Produkt-Nummer 51.01.02) im Haushalt 2014 veranschlagten und mit Sperrvermerk versehenen Ausgabeermächtigung ein Betrag i.H.v. 30.000 € für die Förderung der Maßnahme des Havixbecker Modells e.V. „Die Neue Chance in der Schule – Unterstützung für Schulverweigerer“ im Schuljahr 2014/15 freigegeben.

2.   und als Grundlage eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und dem Havixbecker Modell abgeschlossen.“

 

Ktabg. Rampe weist darauf hin, dass der Kreis Coesfeld durch weitere Abgeordnete auf Bundesebene vertreten werde. Auch diese sollten kontaktiert werden und sich für eine Verlängerung der Bundesförderung einsetzen, weil es sich um eine Bundesaufgabe handele. Der Bedarf für diese Maßnahme bestehe fort, eine Verlängerung des Projektes sei daher sinnvoll.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig