Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die in der Sachdarstellung und Begründung vorgestellten Kriterien und die entsprechende Anerkennung der in der Anlage 3 (in der geänderten Fassung) benannten Kindertageseinrichtungen als plusKita-Einrichtungen gemäß § 16 a in Verbindung mit § 21 a KiBiz bzw. als Sprachfördereinrichtungen gem. § 16 b in Verbindung mit § 21 b KiBiz wird beschlossen.

 

Sofern ein Träger die Anerkennung und Förderung unter Begründung ablehnt, erfolgt ein Nachrücken entsprechend der sich aus den beschlossenen Kriterien ergebenden Rangfolge. 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den insoweit anerkannten Kindertageseinrichtungen die entsprechenden Zuschüsse nach § 21 a bzw. § 21 b KiBiz weiterzuleiten. Die Anerkennung gilt in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/19 am 31.07.2019.

 


Vorsitzender Wobbe beschreibt die erhebliche Signalwirkung der Entscheidung zu diesem TOP, da die Anerkennung als plusKita bzw. als Sprachförderungseinrichtung für fünf Jahre gilt.

 

FBL 2 Schütt erläutert die Verteilungskriterien.

Die Förderung der plusKitas ersetze die bisherige Förderung von Einrichtungen in sozialen Brennpunkten. Anders als bisher kämen durch die Anerkennung als plusKita mehr Einrichtungen in den Genuss einer Förderung, die zudem um mind. 10.000 EUR höher als die Förderung von Einrichtungen in sozialen Brennpunkten. 

Hinsichtlich der Sprachförderung sehe das geänderte Kinderbildungsgesetz vor, die Sprachstandsfeststellung sowie das Verfahren Delfin 4 für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, durch eine alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung abzulösen. Dieser Grundsatz gelte zunächst für alle Kindertageseinrichtungen. Bei besonders erhöhtem Bedarf und der Anerkennung als Sprachförderungskita wird ein Förderbetrag ausgezahlt.

Entgegen der Aussage in der SV-9-0037 kommt der Ev. Magdalenen-Kindergarten bei der Anerkennung als Sprachförderkita nicht zum Zug, da bei der Verteilung der Restmittel ein Rechenfehler erfolgt sei, der mit geänderter Anlage 3 als Tischvorlage korrigiert wird.

 

Mitglied Schlütermann hält das von der Verwaltung vorgeschlagene Verteilungssystem für nachvollziehbar. Fraglich sei allerdings, in welcher Form mit Mitteln in Höhe von 5.000 EUR Sprachförderung durchgeführt werden soll. Nach einem Jahr sollte im Jugendhilfeausschuss von einer Sprachförderkita berichtet werden, wie die Mittel konkret umgesetzt worden sind.

 

Mitglied Köstler-Mathes befürwortet das vorgeschlagene Verfahren und weist auf vorhandene Methoden zur Sprachförderung in den Einrichtungen hin. Eine zusätzliche Förderung sei in jedem Fall hilfreich.

 

Ktabg. Dropmann erkundigt sich nach konkreten Vorschlägen zur Umsetzung der alltagsintegrierten Sprachförderung.

 

AbtL‘ Dülker erläutert, dass das Landesjugendamt Multiplikatoren-Fortbildungen für alle Kindertageseinrichtungen anbieten wird. Auch die Fachberatungen werden konkrete Ideen zur Umsetzung entwickeln.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               14 Ja-Stimmen

0      Nein-Stimmen

1      Enthaltung