Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Verein Deutscher Kinderschutzbund – Kreisverband Coesfeld e.V. wird nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als freier Träger der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Coesfeld anerkannt.

Die öffentliche Anerkennung wird hinfällig, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr vorliegen.


Vorsitzender Wobbe beschreibt das Leistungsspektrum des Vereins Deutscher Kinderschutzbund als sehr lobenswert.

 

FBL 2 Schütt verweist auf den als Tischvorlage vorgelegten Antrag auf Anerkennung sowie den Flyer des Vereins und ergänzende Unterlagen. Hinsichtlich des Mitwirkungsverbots stellt er auf Nachfrage die Befangenheit von Mitglied Brandenburger in der Funktion als Vorstandsmitglied des Vereins fest.

 

Ktabg. Schäpers bewertet die Trägervielfalt im Kreis Coesfeld als sehr positiv und befürwortet im Namen der SPD-Fraktion die Anerkennung des Vereins als Träger der Jugendhilfe.

 

Mitglied Neumann hebt die entstehenden Synergieeffekte durch Kooperationen mit anderen Trägern hervor.

 

Vorsitzender Wobbe lässt sodann über den Antrag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               14 Ja-Stimmen

                                                    1   Befangen