Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr empfiehlt dem Kreisausschuss folgenden Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahn auf dem rd. 1,7 km langen Streckenabschnitt der K 27 (Abschnitt 2) in Dülmen zu veranlassen.

 

Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2015 für den Ausbau bereitgestellt werden und der Haushalt 2015 seine Rechtskraft erlangt hat.


AL Dammers trägt die wesentlichen Inhalte zur Sitzungsvorlage im Rahmen einer Powerpointpräsentation vor. Die Präsentation ist in der Anlage beigefügt.

Ktabg. Kohaus erkundigt sich nach den Kriterien für eine Landesförderung. AL Dammers führt dazu aus, dass die Straßenbaumaßnahmen gefördert werden, die komplett neu ausgebaut oder auf einen kreisstraßengerechten Standard ausgebaut werden (z.B. Wegebreite mindestens 5,50 m).

Auf Nachfrage des Ktabg. Bontrup erklärt AL Dammers, dass bei dieser Straßenbaumaßnahme mit einer voraussichtlichen Bauzeit von 9 Monaten, maximal aber 12 Monaten gerechnet werde.

Ktabg. Schulze Esking fragt, ob der Eigenanteil bei der Sanierung innerörtlicher Straßen durch die Kommunen oder durch den Kreis getragen werde. Hierzu erläutert AL Dammers, dass der Eigenanteil bei Grundsanierungen generell vom Kreis Coesfeld übernommen werden würde.  Hierzu gebe es einen Beschluss dieses Fachausschusses. Da dieser Beschluss den anwesenden Politikern nicht bekannt ist, wird beschlossen, diesen dem Protokoll beizufügen und vor der Kreisausschusssitzung darzulegen.

Vorbehaltlich der Regelung des Beschlusses bezüglich der Tragungspflicht des Eigenanteils wird über den vorliegenden Beschlussvorschlag abgestimmt.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig