Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 27 (AN 2) in Dülmen
Vorlage
SV-9-0074
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahn auf dem rd. 1,7 km langen Streckenabschnitt der K 27 (Abschnitt 2) in Dülmen zu veranlassen.

 

Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2015 für den Ausbau bereitgestellt werden und der Haushalt 2015 seine Rechtskraft erlangt hat.

Begründung:

 

I.   Problem / II.   Lösung

Der Abschnitt 2 der K 27 (Ostdamm) liegt zum größten Teil innerhalb der OD Dülmen. Der Ostdamm verbindet insbesondere Dülmen mit dem Bundesfernstraßennetz sowie im weiteren Verlauf mit dem Nachbarort Hiddingsel. Quell- und Zielverkehr des anliegenden Gewerbegebietes führen ebenfalls über die K 27. Der Abschnitt umfasst insgesamt 1,7 km. Die vorh. Fahrbahnbreite beträgt 6,50 m. Beidseitig sind separate Rad- und Gehwege angelegt. Die Verkehrsbelastung liegt gem. der Verkehrszählung 2010 bei 2.995 Fz/24h.

 

Die Fahrbahn weist auf der gesamten Strecke Einzel-, Netzrisse und Verformungen auf. Um den Reparatur- und Unterhaltungsaufwand dauerhaft zu reduzieren, ist eine Erneuerung der Fahrbahnflächen unumgänglich. Darüber hinaus plant das Abwasserwerk der Stadt Dülmen die Erneuerung des Regenwasserkanals. Zur Vermeidung von Streitigkeiten aufgrund gegenseitiger Behinderungen im Bauablauf und bei späteren Gewährleistungsansprüchen soll die Auftragsvergabe an den Bieter erfolgen, der für die getrennt zu vergebenen Lose (Kanal und Straßenbau) insgesamt das wirtschaftlichste Angebot abgibt.

 

Ursache für die Schädigung innerhalb der Ortsdurchfahrt (rd. 1,1 km) ist, dass der gesamte Aufbau nicht der heutigen Verkehrsbelastung entspricht. Der Streckenzug ist von Grund auf zu erneuern. Im Zuge der Maßnahme soll durch den Einbau einer Mittelinsel bei Stat 1,100 eine sichere Querungsmöglichkeit geschaffen werden.

 

Aufgrund der Ergebnisse von Baugrunduntersuchungen genügt im weiteren Streckenverlauf (rd. 0,6 km) eine Deckenverstärkung im Hocheinbau (Kosten ca. 120.000 €). Solche Maßnahmen sind zwar nicht förderfähig, aber dafür sind auch nur 30 % der Kosten aufzubringen, die für einen geförderten Vollausbau anfallen würden.

 

Die Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit erstellt. Als Bauzeit sind 9 Monate einkalkuliert. Um die Arbeiten zum größten Teil noch vor dem Winter 2015/2016 fertig zu stellen, sollen sobald der Baubeschluss vorliegt und die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, die Bauarbeiten Anfang 2015 öffentlich ausgeschrieben werden.

 

III. Alternativen

Keine.


 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme in Höhe von 970.000 € sollen in den Haushalt 2015 eingeplant werden. Hiervon entfallen 120.000 € auf die eigenfinanzierte Deckenverstärkung und 120.000 € trägt das Abwasserwerk. Der verbleibende Betrag in Höhe von 730.000 € wird mit 60 % nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau gefördert. Die Bewilligung der Fördermittel soll noch in 2014 erfolgen.

 

Der Kreis trägt den Eigenanteil (ca. 290.000 €) sowie die Kosten für die eigenfinanzierte Deckenerneuerung (ca. 120.000 €).

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

Anlagen:

 

Übersichtskarte