Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahn auf dem rd. 1,7 km langen Streckenabschnitt der K 27 (Abschnitt 2) in Dülmen zu veranlassen.
Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2015 für den Ausbau bereitgestellt werden und der Haushalt 2015 seine Rechtskraft erlangt hat.
Begründung:
I. Problem
/ II. Lösung
Der Abschnitt 2
der K 27 (Ostdamm) liegt zum größten Teil innerhalb der OD Dülmen. Der Ostdamm
verbindet insbesondere Dülmen mit dem Bundesfernstraßennetz sowie im weiteren
Verlauf mit dem Nachbarort Hiddingsel. Quell- und Zielverkehr des anliegenden
Gewerbegebietes führen ebenfalls über die K 27. Der Abschnitt umfasst insgesamt
1,7 km. Die vorh. Fahrbahnbreite beträgt 6,50 m. Beidseitig sind separate Rad-
und Gehwege angelegt. Die Verkehrsbelastung liegt gem. der Verkehrszählung 2010
bei 2.995 Fz/24h.
Die Fahrbahn weist
auf der gesamten Strecke Einzel-, Netzrisse und Verformungen auf. Um den
Reparatur- und Unterhaltungsaufwand dauerhaft zu reduzieren, ist eine
Erneuerung der Fahrbahnflächen unumgänglich. Darüber hinaus plant das
Abwasserwerk der Stadt Dülmen die Erneuerung des Regenwasserkanals. Zur
Vermeidung von Streitigkeiten aufgrund gegenseitiger Behinderungen im Bauablauf
und bei späteren Gewährleistungsansprüchen soll die Auftragsvergabe an den
Bieter erfolgen, der für die getrennt zu vergebenen Lose (Kanal und Straßenbau)
insgesamt das wirtschaftlichste Angebot abgibt.
Ursache für die
Schädigung innerhalb der Ortsdurchfahrt (rd. 1,1 km) ist, dass der gesamte
Aufbau nicht der heutigen Verkehrsbelastung entspricht. Der Streckenzug ist von
Grund auf zu erneuern. Im Zuge der Maßnahme soll durch den Einbau einer
Mittelinsel bei Stat 1,100 eine sichere Querungsmöglichkeit geschaffen werden.
Aufgrund der
Ergebnisse von Baugrunduntersuchungen genügt im weiteren Streckenverlauf (rd.
0,6 km) eine Deckenverstärkung im Hocheinbau (Kosten ca. 120.000 €). Solche
Maßnahmen sind zwar nicht förderfähig, aber dafür sind auch nur 30 % der Kosten
aufzubringen, die für einen geförderten Vollausbau anfallen würden.
Die
Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit erstellt. Als Bauzeit sind 9 Monate
einkalkuliert. Um die Arbeiten zum größten Teil noch vor dem Winter 2015/2016
fertig zu stellen, sollen sobald der Baubeschluss vorliegt und die
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, die Bauarbeiten Anfang 2015 öffentlich
ausgeschrieben werden.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Gesamtkosten
der Straßenbaumaßnahme in Höhe von 970.000 € sollen in den Haushalt 2015
eingeplant werden. Hiervon entfallen 120.000 € auf die eigenfinanzierte
Deckenverstärkung und 120.000 € trägt das Abwasserwerk. Der verbleibende Betrag
in Höhe von 730.000 € wird mit 60 % nach den Förderrichtlinien kommunaler
Straßenbau gefördert. Die Bewilligung der Fördermittel soll noch in 2014 erfolgen.
Der Kreis trägt
den Eigenanteil (ca. 290.000 €) sowie die Kosten für die eigenfinanzierte
Deckenerneuerung (ca. 120.000 €).
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Nach der
geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb
von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss
und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung
der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt
dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der
Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte