Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wird eine Abrechnung der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt nach § 56 Abs. 5 KrO NRW vorgenommen.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2015 sind die Regelungen zur Abrechnung der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt in die Haushaltssatzung zu übernehmen.

 


Vors. Dr. Gochermann bittet ALin Brockkötter, den Tagesordnungspunkt zu erläutern. Diese gibt kurz die Inhalte der Sitzungsvorlage wieder. Dabei betont sie, dass es nunmehr keine gesetzliche Grundlage dafür gebe, die Überschüsse aus der Abrechnung der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt im übernächsten Jahr mit dem geplanten Bedarf zu verrechnen. Laut Beschlussvorschlag sei der Betrag nun im übernächsten Jahr wieder an die Städte und Gemeinden ohne Jugendamt auszuzahlen. Im Haushaltsjahr 2015 seien 2,7 Mio. € wieder zurückzuzahlen.

Da eine Verrechnung der vergangenen Überschüsse mit dem geplanten Bedarf nicht mehr stattfinden könne, ergebe sich zwangsläufig eine Steigerung des Hebesatzes der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt. Hierzu verweist sie auf das Schreiben zur Benehmensherstellung an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis Coesfeld vom 04.09.2014, in dem ein Anstieg des Hebesatzes der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt von 16,46 % auf 23,043 % prognostiziert werde.

 

Vors. Dr. Gochermann erklärt, dass er davon ausgehe, dass den Städten und Gemeinden das Geld auch tatsächlich ausgezahlt werde. Er erkundigt sich bei ALin Brockkötter, ob das Vorgehen nicht im Ergebnis aus Sicht der kreisangehörigen Kommunen dem bisherigen Vorgehen entspreche.

ALin Brockkötter bejaht dies dem Grunde nach. Jedoch weist Sie daraufhin, dass die für 2015 prognostizierte Hebesatzsteigerung nicht allein auf den neuen Abrechnungsmodus zurückzuführen sei, sondern auch auf einen vom Jugendamt geplanten Mehraufwand.

 

Ktabg. Kohaus erkundigt sich, ob die kreisangehörigen Kommunen ohne eigenes Jugendamt im Falle einer Unterdeckung aus der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt den Unterdeckungsbetrag entsprechend an den Kreis zu erstatten haben.

ALin Brockkötter bejaht dies.

 

Abschließend weist Vors. Dr. Gochermann daraufhin, dass der Beschlussvorschlag rechtlich erforderlich sei, um eine Abrechnung fortzuführen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig beschlossen