Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

Die Gültigkeit der Landrats- und Kreistagswahl am 26.09.2004 wird gemäß § 40 (1) KWahlG festgestellt.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig