Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die im Entwurf als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die Durchführung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern vom 01.10.2014 wird beschlossen, unter der Maßgabe, dass Erziehungsberechtigte von Mehrlingskindern nicht benachteiligt werden. Dies könnte unter Umständen dadurch erfolgen, dass Mehrlingskinder wie ein Kind bei der Beitragsermittlung berücksichtigt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sitzung des Kreisausschusses einen Formulierungsvorschlag zu erarbeiten.

 

 

 

 


Vorsitzender Wobbe fasst die Ausführungen der Verwaltung zusammen und macht deutlich, dass die bisherige Regelung zum Geschwisterbeitrag in der geltenden Elternbeitragssatzung nicht mehr gesetzeskonform sei.

 

Ktabg. Schäpers kann sich dem Vorschlag der Verwaltung nicht anschließen. Ihrer Ansicht nach müsse auch für Kinder im Kreis Coesfeld mehr Geld investiert werden. Grundsätzlich sollte der Druck auf die Landesebene erhöht werden, um langfristig eine komplette Beitragsfreiheit durchsetzen zu können.

 

Ktabg. Dropmann fordert in seinen Ausführungen für Geschwisterkinder eine komplette Beitragsfreiheit zu gewähren. Grundsätzlich solle über die Elternbeitragstabelle erst bei einem Einkommen über 37.000 EUR überhaupt ein Beitrag erhoben werden. Ein Ausgleich könne durch höhere Beiträge von Besserverdienenden oder durch andere Finanzierungsquellen erreicht werden. Bei ohnehin rückläufigen Geburtenzahlen würden Kinder aus finanzschwachen Familien ohnehin einen Mangel an Bildung erfahren.

 

Ktabg. Danielczyk führt aus, dass Entscheidungen von solch grundsätzlichem Ausmaß nicht auf der Ebene des Kreises Coesfeld getroffen werden könnten. Grundsätzlich sei auch er der Meinung, dass Familien nicht schlechter gestellt werden sollten. Dennoch sei sorgfältig abzuwägen, wie eine Finanzierung sichergestellt werden könne, ohne Einkommensgrenzen willkürlich höher zu setzen. Die Elternbeitragstabelle sehe eine soziale Staffelung vor.

Vorrangiges Ziel müsse die Harmonisierung der Elternbeitragssatzungen mit den Stadtjugendämtern Coesfeld und Dülmen sein.

An die Verwaltung wird die Frage gerichtet, ob eine Deckelung bei Mehrlingen vorgesehen werden könnte.

 

FBL 2 Schütt fasst zusammen, dass der Jugendhilfeausschuss zu Recht in der Diskussion alle Facetten der Familienpolitik beleuchte. Der Versuch, sich gemeinsam mit den Stadtjugendämtern auf den Weg zu machen, sei bereits unternommen worden. Durch den angeregten Beschlussvorschlag sei zumindest eine Harmonisierung hinsichtlich der Geschwisterkindregelung zu erreichen. An der bisherigen Regelung könne aufgrund des höherrangigen Rechts nicht festgehalten werden. Denkbar sei allenfalls, dass Mehrlinge bei der gesetzlichen Bewertung als „ein Kind“ betrachtet werden. Hierfür sei eine Beschlussformulierung für den Kreisausschuss vorzubereiten.

 

Vorsitzender Wobbe unterstützt diesen Vorschlag wohingegen Ktabg. Schäpers eine Ungerechtigkeit gegenüber Kindern mit kurzer Geburtenfolge sieht.

 

Ktabg. Schnittker wendet hingegen ein, dass es sich in diesem Fall um unterschiedliche Sachverhalte handle und schließlich nicht sämtliche Varianten berücksichtigt werden könnten.

 

Im Weiteren werden komplette Beitragsfreistellung und eine geänderte Staffelung sowie deren Auswirkungen auf den Haushalt und die Jugendamtsumlage unter den Ausschussmitgliedern umfassend diskutiert.

 

FBL2 Schütt verweist auf die Berechnungen der Stadt Dülmen, nach denen ein genereller Geschwisterbeitrag von 25 % des einkommensabhängigen Elternbeitrages ausreichen würde, um den durch das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr entstehenden Beitragsausfall zu decken. Eine ähnliche Berechnung für die Auswirkungen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld – auch hinsichtlich einer kompletten Beitragsfreiheit – könne frühestens zu Beginn des Kindergartenjahres 2015/2016 vorgelegt werden.

 

Sodann lässt Vorsitzender Wobbe über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               8 Ja-Stimmen

                                                    5 Nein-Stimmen

                                                    1 Enthaltung

 

 

 

 

Im Anschluss wird über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgestimmt, die Einkommensstaffelung dahingehend zu ändern, dass ein Elternbeitrag erst ab einem Einkommen ab 37.000 EUR erhoben wird.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               1 Ja-Stimmen

                                                    9 Nein-Stimmen

                                                    4 Enthaltungen