Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf als geänderte Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die Durchführung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern vom 01.10.2014 wird beschlossen.


Einleitend führt Landrat Püning aus, dass der Jugendhilfeausschuss sich mehrheitlich für die Änderung des ursprünglichen Satzungsentwurfs ausgesprochen hat.

 

Ktabg. Vogelpohl teilt mit, dass man von Seiten der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE der Änderung der „Elternbeitragssatzung“ nicht zustimmen könne. Vordringlich sei, dass Familien mit Kindern entlastet werden. Die sei vorrangig vor einer einheitlichen Regelung mit den Städten Coesfeld und Dülmen.

 

Er stellt den Antrag, die Geschwisterkinder komplett beitragsfrei zu stellen.

 

Ktabg. Höne wendet ein, dass eine Beitragsfreiheit der Geschwisterkinder natürlich wünschenswert, aber nicht finanzierbar sei. Die Landeszuweisungen seien nicht ausreichend und der Kreis müsse Geld aufwenden für ein Versprechen des Landes. Dies könne er nicht gutheißen. Man habe große Fortschritte in der Kinderbetreuung, z.B. bei den flexiblen Öffnungszeiten, erzielt. Die Einführung von Geschwisterbeiträgen sei keine Entscheidung gegen Kinder.

Die nun vorgeschlagene Regelung könne er mittragen.

 

Ktabg. Schulze Esking weist darauf hin, dass der Kreis bereits viel für Familien mit Kindern biete. Der Etat für Jugendhilfe sei relativ groß. Er weist darauf hin, dass eine Einheitlichkeit innerhalb des Kreises Coesfeld sehr wichtig sei. Eine Betragsfreiheit für Geschwisterkinder sei nicht finanzierbar. Die Bürgermeister seien gegen Erhöhungen der Umlagen.

 

Ktabg. Bednarz kündigt die Ablehnung der vorgeschlagenen Regelung durch ihre Fraktion an und fordert die Beitragsfreiheit.

 

Ktabg. Schäpers ergänzt, dass man im Kreis bereits viel erreicht habe. Dennoch müsse noch mehr für Familien mit Kindern getan werden. Das Geld sei da, schließlich gebe man z.B. auch sehr viel Geld für das Projekt „WasserBurgenWelt“ aus. Von einer Betragsfreiheit würden die Gemeinden auch durch Zuzüge profitieren. Sie glaube, dass der Kreis Coesfeld sich das leisten könne und die Verwaltung in der Lage sei, einen Ausgleich darzustellen.

 

Ktabg. Lunemann bitte um Vorlage detaillierter Zahlen und Daten. Die Verwaltung müsse hier genauer beziffern.

 

Landrat Püning und FBL Schütt weisen auf die in der Sitzungsvorlage dargestellte Herleitung der Zahlen hin. Die Verwaltung gehe auf Grund der Hochrechnungen davon aus, dass der Fehlbetrag 250.000 EUR bis 260.000 EUR betrage.

 

Ktabg. Vogelpohl erklärt, dass der Haushalt durch Einsparungen bei der Tierkörperbeseitigung in Höhe von 300.000 EUR entlastet werde. Das Geld könne für Kinder eingesetzt werden.

 

Landrat Püning erwidert, dass diese Zahl nicht nachvollziehbar sei.

 

Ktabg. Höne kritisiert den hergestellten Zusammenhang und den Rückschluss, man sei gegen Kinder. Die Forderung nach einer Beitragsfreiheit könne man gerne in die Bürgermeisterkonferenz und Kreistagsabgeordneten mit in die Räte nehmen. Das Geld habe man dort nicht über und eine Beitragsfreiheit erscheine inkonsequent, nach dem Motto „Der Westfale hält, was der Rheinländer verspricht“.

 

Ktabg. Schäpers erwehrt sich des Eindrucks, dass Projekte mit Kinderfreundlichkeit aufgewogen werden. Sie habe lediglich gefragt, ob es Gelder gebe, die zur Finanzierung dieses Betrages aufgewendet werden können. Eine Gemeindeanfrage könne erforderlich sein, um genaue Zahlen vielleicht in der nächsten Periode zu erhalten.

FBL Schütt verweist auf die lediglich geschätzten Zahlen, Zahlen seien nicht „abfragbar“. Die Gemeinden seien bereits durch die erfolgten Anschreiben belastet worden.

Weitere Unsicherheiten bestünden wegen der durchschnittlichen Buchungszeiten und der Einkommensstruktur. Genaue Zahlen könnten im laufenden Jahr ermittelt werden, so FBL Schütt. Im Übrigen würden Familien auch entlastet. Eine kreisweit einheitliche Regelung sei wünschenswert.

 

Auf Nachfrage der Ktabg. Bednarz erklärt Landrat Püning, dass die Stadt Coesfeld die nunmehr vorgesehene Regelung schon immer habe.

Er erinnert daran, dass der Kreis Coesfeld münsterlandweit die höchste Quote bei der U 3-Betreuung habe. Dies müsse auch finanziert werden.

 

 

Sodann lässt Landrat Püning über den Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Kreistagsfraktion abstimmen.

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss  empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

 „Geschwisterkinder“ werden von den Kindergartenbeiträgen komplett freigestellt.

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:             7 JA-Stimmen

                                                10 NEIN-Stimmen

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

 

Anschließend lässt Landrat Püning über den Beschlussvorschlag aus der SV-9-0091 abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               10    JA-Stimmen

                                                     7     NEIN-Stimmen