Beschluss:

                                                   

Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2015 mit dem Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen (Anlage zur SV-9-0118) wird unter Berücksichtigung der Änderungsliste 2015 (Anlage zur SV-9-0139/2) und der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen beschlossen.

 

 

 


Entsprechend dem Verfahren in den Vorjahren ruft Landrat Püning die Tagesordnungspunkte 29, 30 und 31 des öffentlichen Teils, die sich alle mit dem Haushalt 2015 beschäftigen, gemeinschaftlich auf.

 

Ktabg. Kleerbaum, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion, Ktabg. Rampe, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion, Ktabg. Vogelpohl, Vorsitzender der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ktabg. Höne, Vorsitzender der FDP-Kreistagsfraktion, Ktabg. Lunemann, Vorsitzender der UWG-Kreistagsfraktion sowie Ktabg. Töllers, Vorsitzender der Kreistagsfraktion FAMILIE / DIE LINKE, tragen ihre Haushaltsreden vor. Die Manuskripte liegen der Niederschrift bei.

 

Wortmeldungen ergeben sich hierzu nicht.

 

Landrat Püning lässt danach über die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 29 und 30  des öffentlichen Teils getrennt abstimmen.

 

Landrat Püning weist vor der Beschlussfassung des Haushalts 2015 unter TOP 31 ö.T. darauf hin, dass unter Berücksichtigung einer um 0,3 %-Punkte reduzierten Landschaftsumlage sich die allgemeine Kreisumlage statt auf 33,77 %-Punkte – wie in der Sitzung des Kreisausschusses mitgeteilt  -  auf sogar 33,66 %-Punkte verringert. Dieser letztgenannte Hebesatz sei auch so in der Änderungsliste 03/2015 wiedergegeben.

 

Anschließend weist Landrat Püning auf die zwei Anträge der FDP-Kreistagsfraktion hin. Dem Antrag bzgl. der Kita-Öffnungszeiten im Rahmen eines Modells sei im Kreisausschuss entsprochen worden. Hinsichtlich des Antrages zur Erhöhung der Reinvestitionsquote beim Produkt 66.01.01 weist er auf die in der Beratung deutlich gemachte begrenzte Tauglichkeit hin. So könne es bspw. im Falle einer landesgeförderten Maßnahme zu einer rechnerischen Reinvestitionsquote von 100 % kommen, ohne dass die Qualität der übrigen Straßen verbessert werde. Daher habe man sich im Kreisausschuss tendenziell für eine höhere Reinvestition beim Straßenbau ausgesprochen. Über die tatsächliche Reinvestition solle so nach wie vor von Jahr zu Jahr entschieden werden.

Hiergegen und gegen eine Abstimmung unter Berücksichtigung dieser vorstehenden Anmerkungen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Beschluss:

  1. Der Kreistag bekennt sich zu dem Ziel, bis zum Ende der laufenden Wahlperiode in jeder Kommune innerhalb der Zuständigkeit des Kreisjugendamtes mindestens eine Kindertagesstätte vorzuhalten, die zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr geöffnet hat.
  2. Zum Start dieses Vorhabens bereitet die Verwaltung bis zu zwei Pilotprojekte zum Start des Kindergartenjahres 2015/2016 vor. Dazu werden schnellstmöglich Gespräche mit den betroffenen Kommunen und Trägern aufgenommen. Zur Feststellung des exakten Bedarfs (auch in Bezug auf Abweichungen von den in Punkt 1 genannten Öffnungszeiten) werden Elternbefragungen angeregt. Kooperationen mit Unternehmen sind möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
  3. Die zuständigen Fachausschüsse werden von der Verwaltung regelmäßig über den Fortschritt informiert.

  4. Die Planwerte für die Reinvestitionsquote im Produkt 66.01.01 werden für die kommenden Jahre abweichend vom Haushaltsplanentwurf wie folgt festgelegt:

-Planwert 2015:           75 %

-Planwert 2016:           83 %

-Planwert 2017:           91 %

-Planwert 2018:           100 %

Aufgrund der aktuell günstigen Zinslage kann eine Vorfinanzierung dieser Investition sinnvoll sein. Werden neue Kredite benötigt, müssen diese von vorne herein mit verbindlichen Tilgungsplänen verbunden werden. Die Erhöhung der Zielwerte soll nicht zu einer Erhöhung der Netto-Neuverschuldung führen. Die weitere Reduzierung der Verschuldung darf nicht negativ beeinträchtigt werden. Zudem sind die zuständigen Ausschüsse- wie bislang – in die Entscheidungen bezüglich der Prioritätenliste und damit der Bauvorhaben eng einzubinden.

Über die tatsächliche Höhe der Reinvestition wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen entschieden.

 

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

 

Hiernach lässt Landrat Püning über den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage 9-0139/2 abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               46 JA-Stimmen

                                                      5 NEIN-Stimmen

                                                      1 Enthaltung

 

 

Anmerkung:

Der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Anlagen wurde allen Kreistagsabgeordneten zusammen mit der Sitzungsvorlage übersandt. Er wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.