Beschluss: Kenntnis genommen

 

 


 

KAR Bleiker weist einleitend darauf hin, dass der vorliegende Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht den Mitgliedern der politischen Gremien des Kreises, den Institutionen und Verbänden der Wohlfahrtspflege, den Heimen und Heimbeiräten bzw. den Heimfürsprechern und Heimfürsprecherinnen im Kreisgebiet sowie den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt worden sei. Auch sei er im Internet veröffentlicht worden.

 

Am 13.12.2004 habe in der Sitzung der Pflegekonferenz eine Aussprache über den Bericht stattgefunden. Hierbei sei insbesondere das Für und Wider von angemeldeten und unangemeldeten heimaufsichtlichen Prüfungen thematisiert worden.

 

Im Jahr 2003 hätten, so führt KAR Bleiker weiter aus, die insgesamt 45 Einrichtungen im Kreis Coesfeld 1919 Wohnplätze für Pflegebedürftige und 1274 Wohnplätze für Behinderte vorgehalten. Festzuhalten sei, dass der Fachkräfteanteil an der Personalausstattung der Senioren- und Pflegeheime im Kreis Coesfeld mit 63,63 % deutlich über der rechtlich geforderten Mindestquote von 50 % liege; in den Behinderteneinrichtungen betrage der Fachkräfteanteil sogar 76,23 %.

 

KAR Bleiker trägt vor, dass in 2003 insgesamt 51 heimaufsichtliche Prüfungen durchgeführt worden seien, davon seien zwei durch Beschwerden ausgelöst worden.

Auf die Frage des Ktabg. Große Verspohl, wie sich dies im Jahr 2004 entwickelt habe, antwortet KAR Bleiker, dass aufgrund von Beschwerden in 2004 neun anlassbezogene heimaufsichtliche Prüfungen durchgeführt worden seien; insgesamt hätten 64 Prüfungen stattgefunden.

 

Vorsitzende Schäpers weist darauf hin, dass der Mitarbeiter und die Mitarbeiterin der Heimaufsicht bereits im Rahmen der letzten Pflegekonferenz ausführlich und kompetent zum Bericht der Heimaufsicht Auskunft gegeben und Fragen beantwortet haben. Hierfür und für die Übernahme der schwierigen Aufgabe sowie für die Bereitschaft als Anlaufstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige zur Verfügung zu stehen, spricht Vorsitzende Schäpers den in der Heimaufsicht Tätigen nochmals ausdrücklich ihren Dank aus.