Sitzung: 19.02.2015 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Vorlage: SV-9-0185
FBL Schütt führt aus, dass zum Zeitpunkt der
Erstellung der Sitzungsvorlage die Rahmenbedingungen für die weitere
Schulsozialarbeit noch unklar gewesen seien. Seit dem vergangenen Freitag liege
dem Kreis Coesfeld jedoch der sogenannte Fördersteckbrief des Ministeriums für
Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein – Westfalen (MAIS) vor.
Die Finanzierung der weiteren sozialen
Arbeit an Schulen sei grundsätzlich zunächst bis zum Jahr 2017 befristet. Das
Aufgabenspektrum der Schulsozialarbeit werde nunmehr weiter gefasst als bisher
im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. So würden hiervon nun z.B. auch sozialpädagogische
Hilfen umfasst, in der Regel in Form von offenen Freizeitangeboten oder Projektarbeit.
Angebote zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten,
Lernstörungen und Verhaltungsstörungen würden ebenso initiiert wie auch
spezielle Hilfen für Kinder, Jugendliche und deren Familien in Kooperation mit
dem örtlichen Träger der Jugendhilfe oder Maßnahmen zur Verbesserung der
sozialen Kompetenz.
Der Ausweitung des Angebots der
Schulsozialarbeit stünden jedoch sehr umfangreiche Dokumentations- und
Berichtspflichten gegenüber.
Der Kreis Coesfeld könne ca. 231.000 € an
Landesmitteln für die weitere Schulsozialarbeit erhalten, jedoch nur unter der
Voraussetzung, dass weitere 231.000 € aus kommunalen Mitteln zur Förderung der
Schulsozialarbeit beigesteuert würden. Eine Aufstockung der Gesamtfördersumme
sei ebenso wie eine Quersubventionierung, d.h. Umverteilung der Mittel unter
den einzelnen Kreisen, nicht möglich.
FBL Schütt teilt mit, dass die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden über den Fördersteckbrief des MAIS
bereits informiert worden seien. Aktuell erfolge eine Bedarfsabfrage bei den
Kommunen. Auch bei den kreiseigenen Schulen, in denen bereits Stellen für die
Schulsozialarbeit eingerichtet seien, werde erneut eine Bedarfsabfrage
erfolgen.
Es sei beabsichtigt, möglichst zeitnah
gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden die noch offenen
Fragen zu klären und zu einer Entscheidung zu kommen, ob die Förderung der
weiteren Schulsozialarbeit in Anspruch genommen werden solle.
Ktabg. Schnittker erkundigt sich, ob und
ggf. in welcher Höhe von der Fördersumme bereits Mittel durch die kreiseigenen
Schulen gebunden seien. Hierzu erklärt FBL Schütt, dass die dortige
Schulsozialarbeit zurzeit aus Kreismitteln finanziert würde, so dass noch
keinerlei Fördermittel bereits gebunden seien.
Auf die Frage des Ktabg. Schnittker nach dem
Verteilungsmodus teilt FBL Schütt mit, dass das Land die Gesamtfördersumme
anhand der Fördersätze der Städtebauförderung auf die Kreise und kreisfreien
Städte verteile. Derzeit sei noch unklar, wie bei Inanspruchnahme der Förderung
durch den Kreis Coesfeld diese auf die Städte und Gemeinden verteilt würde.
Denkbar sei eine Verteilung unter den Städten und Gemeinden anhand der
Schülerzahlen und der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. Die Festlegung eines
Verteilungsmodus solle im Einvernehmen mit den Städten und Gemeinden erfolgen.
Zunächst sei jedoch abzuwarten, ob die Städte und Gemeinden dem Kreis tatsächlich
entsprechende Bedarfe melden.
S.B. Bücker begrüßt, dass der
sozialpädagogische Bereich inhaltlich ausgeweitet werde. Sie erkundigt sich, ob
auch Grundschulen von der Förderungsmöglichkeit profitieren können und wer antragsberechtigt
sei.
Hierzu entgegnet FBL Schütt, dass
antragsberechtigt und zuweisungsberechtigt ausschließlich die Kreise und
kreisfreien Städte seien. Jedoch sei die Weiterleitung der Zuwendung zugelassen.
Die Entscheidung, welche Schulen gefördert werden sollen, obliege vor Ort den
einzelnen Städten und Gemeinden. AL Bleiker ergänzt, dass auf jeden Fall ein
Konsens mit den Städten und Gemeinden erforderlich sei. Auch das ausführliche
Berichtswesen sei durch diese zu leisten. Aus diesem Grund habe auch bereits
eine Kommune erklärt, eine Förderung nicht in Anspruch nehmen zu wollen.
FBL Schütt macht deutlich, dass die jetzige
Landesförderung nur als Übergangslösung gedacht sei. Es bestehe weiterhin die
Forderung des Landes gegenüber dem Bund, dass dieser die Schulsozialarbeit
wieder über das Bildungs- und Teilhabepaket finanzieren solle.
FBL Schütt bestätigt auf Anfrage von Ktabg.
Lütkecosmann, dass der Kreis keinen Einfluss darauf nehmen werde, wie die
einzelnen Städte und Gemeinden die Fördermittel auf die einzelnen Schulen
verteilen.
Ktabg. Lütkecosmann macht deutlich, dass
eine Kontinuität der Schulsozialarbeit wichtig sei. Hierzu entgegnet
Vorsitzende Schäpers, dass mit der befristeten Förderung bis zum Jahr 2017 der
Anfang gemacht sei. Es gelte nunmehr, bis dahin weiter Druck aufzubauen.
Ktabg. Bockemühl begrüßt, dass die
Schulsozialarbeit qualitativ aufgestockt werde.
FBL Schütt sagt zu, dem Ausschuss nach einer
Einigung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden über das Ergebnis zu
berichten.