FBL Schütt führt aus, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage die Rahmenbedingungen für die weitere Schulsozialarbeit noch unklar gewesen seien. Seit dem vergangenen Freitag liege dem Kreis Coesfeld jedoch der sogenannte Fördersteckbrief des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein – Westfalen (MAIS) vor.

Die Finanzierung der weiteren sozialen Arbeit an Schulen sei grundsätzlich zunächst bis zum Jahr 2017 befristet. Das Aufgabenspektrum der Schulsozialarbeit werde nunmehr weiter gefasst als bisher im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. So würden hiervon nun z.B. auch sozialpädagogische Hilfen umfasst, in der Regel in Form von offenen Freizeitangeboten oder Projektarbeit. Angebote zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltungsstörungen würden ebenso initiiert wie auch spezielle Hilfen für Kinder, Jugendliche und deren Familien in Kooperation mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe oder Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Kompetenz.

Der Ausweitung des Angebots der Schulsozialarbeit stünden jedoch sehr umfangreiche Dokumentations- und Berichtspflichten gegenüber.

Der Kreis Coesfeld könne ca. 231.000 € an Landesmitteln für die weitere Schulsozialarbeit erhalten, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass weitere 231.000 € aus kommunalen Mitteln zur Förderung der Schulsozialarbeit beigesteuert würden. Eine Aufstockung der Gesamtfördersumme sei ebenso wie eine Quersubventionierung, d.h. Umverteilung der Mittel unter den einzelnen Kreisen, nicht möglich.

FBL Schütt teilt mit, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden über den Fördersteckbrief des MAIS bereits informiert worden seien. Aktuell erfolge eine Bedarfsabfrage bei den Kommunen. Auch bei den kreiseigenen Schulen, in denen bereits Stellen für die Schulsozialarbeit eingerichtet seien, werde erneut eine Bedarfsabfrage erfolgen.

Es sei beabsichtigt, möglichst zeitnah gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden die noch offenen Fragen zu klären und zu einer Entscheidung zu kommen, ob die Förderung der weiteren Schulsozialarbeit in Anspruch genommen werden solle.

 

Ktabg. Schnittker erkundigt sich, ob und ggf. in welcher Höhe von der Fördersumme bereits Mittel durch die kreiseigenen Schulen gebunden seien. Hierzu erklärt FBL Schütt, dass die dortige Schulsozialarbeit zurzeit aus Kreismitteln finanziert würde, so dass noch keinerlei Fördermittel bereits gebunden seien.

Auf die Frage des Ktabg. Schnittker nach dem Verteilungsmodus teilt FBL Schütt mit, dass das Land die Gesamtfördersumme anhand der Fördersätze der Städtebauförderung auf die Kreise und kreisfreien Städte verteile. Derzeit sei noch unklar, wie bei Inanspruchnahme der Förderung durch den Kreis Coesfeld diese auf die Städte und Gemeinden verteilt würde. Denkbar sei eine Verteilung unter den Städten und Gemeinden anhand der Schülerzahlen und der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. Die Festlegung eines Verteilungsmodus solle im Einvernehmen mit den Städten und Gemeinden erfolgen. Zunächst sei jedoch abzuwarten, ob die Städte und Gemeinden dem Kreis tatsächlich entsprechende Bedarfe melden.

 

S.B. Bücker begrüßt, dass der sozialpädagogische Bereich inhaltlich ausgeweitet werde. Sie erkundigt sich, ob auch Grundschulen von der Förderungsmöglichkeit profitieren können und wer antragsberechtigt sei.

Hierzu entgegnet FBL Schütt, dass antragsberechtigt und zuweisungsberechtigt ausschließlich die Kreise und kreisfreien Städte seien. Jedoch sei die Weiterleitung der Zuwendung zugelassen. Die Entscheidung, welche Schulen gefördert werden sollen, obliege vor Ort den einzelnen Städten und Gemeinden. AL Bleiker ergänzt, dass auf jeden Fall ein Konsens mit den Städten und Gemeinden erforderlich sei. Auch das ausführliche Berichtswesen sei durch diese zu leisten. Aus diesem Grund habe auch bereits eine Kommune erklärt, eine Förderung nicht in Anspruch nehmen zu wollen.

FBL Schütt macht deutlich, dass die jetzige Landesförderung nur als Übergangslösung gedacht sei. Es bestehe weiterhin die Forderung des Landes gegenüber dem Bund, dass dieser die Schulsozialarbeit wieder über das Bildungs- und Teilhabepaket finanzieren solle.

 

FBL Schütt bestätigt auf Anfrage von Ktabg. Lütkecosmann, dass der Kreis keinen Einfluss darauf nehmen werde, wie die einzelnen Städte und Gemeinden die Fördermittel auf die einzelnen Schulen verteilen.

Ktabg. Lütkecosmann macht deutlich, dass eine Kontinuität der Schulsozialarbeit wichtig sei. Hierzu entgegnet Vorsitzende Schäpers, dass mit der befristeten Förderung bis zum Jahr 2017 der Anfang gemacht sei. Es gelte nunmehr, bis dahin weiter Druck aufzubauen.

Ktabg. Bockemühl begrüßt, dass die Schulsozialarbeit qualitativ aufgestockt werde.

 

FBL Schütt sagt zu, dem Ausschuss nach einer Einigung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden über das Ergebnis zu berichten.