Sitzung: 31.01.2005 Ausschuss für Bauen, Vermessung, Landschaft und Umwelt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1
Vorlage: SV-7-0114
Beschluss:
Der im Entwurf des Produkthaushaltes 2005 ausgewiesene
Zuschussbedarf für das Budget 03 - Vermessung, Bauen und Umwelt
(Produktbereiche 060, 061, 062, 063, 066, 070 einschließlich der
kostenrechnenden Einrichtung „Abfallwirtschaft“) - wird anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Bauen,
Vermessung, Landschaft und Umwelt ergebenden Änderungen der Zuschussbedarfe /
Überschüsse bei den Produktbereichen und Produktgruppen sowie die sich daraus
für den Produkthaushalt 2005 ergebenden Konsequenzen werden in einer
Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen und
Wirtschaftsförderung zur weiteren Beratung vorgelegt.
Ltd. KVermD Dicke und KBD Dicke schlagen zunächst für die Verwaltung folgende Änderungen zum Entwurf des Produkthaushaltes 2005 vor:
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Zuschuss (-) Überschuss (+) |
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Budget - Produktbereich - Produktgruppe |
Entwurf |
Verbesserung (+) |
Ergebnis |
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EUR |
EUR |
EUR |
03 |
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Vermessung, Bauen und
Umwelt |
-7.725.333 |
169.200 |
-7.556.133 |
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061 |
Projektbezogenen
regionale Entwicklung/Planung |
-120.920 |
-11.800 |
-132.720 |
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HHSt 6100.570001
Gartenreich(es) Westmünsterland |
0 |
-11.000 |
11.000 |
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HHSt 6100.570002
Mönchsspuren |
0 |
-800 |
800 |
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062 |
Vermessung, Kataster |
-2.747.012 |
20.000 |
-2.727.012 |
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062.001 |
Vermessung |
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062.002 |
Liegenschaftskataster |
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Seite 178 |
HHSt 6110.100100 Gebühren
Katasterauszüge |
120.000 |
5.000 |
125.000 |
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HHSt 6110.100200 Gebühren
Vermessungsunterlagen |
65.000 |
10.000 |
75.000 |
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HHSt 6110.102100 Verw.-Geb.
Übernahme Katasterverm. |
250.000 |
5.000 |
255.000 |
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063 |
Bauen und Wohnen |
-541.050 |
50.000 |
-491.050 |
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063.001 |
Bauaufsicht |
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Seite 189 |
HHSt 6130.10000 Verw.-Geb.
Bauaufsicht |
850.000 |
50.000 |
900.000 |
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066 |
Kreisstraßen |
-2.146.815 |
80.000 |
-2.066.815 |
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066.002 |
Straßenunterhaltung |
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0 |
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Seite 206 |
HHSt 6500. 150000
Ersatzleistungen Beseitig. Straßenschäden |
45.000 |
60.000 |
105.000 |
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HHSt 6500.510000
Straßenbauunterhaltung |
420.000 |
20.000 |
400.000 |
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070 |
Umweltschutz |
-2.055.861 |
31.000 |
-2.024.861 |
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070.001 |
Abfallwirtschaft |
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Seite 210 |
HHSt 6041.260000 Bußgelder |
2.000 |
2.000 |
4.000 |
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HHSt 6040.570100 Sanierung
Altlasten |
110.000 |
10.000 |
100.000 |
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070.002 |
Natur und Landschaft |
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Seite 216 |
HHSt 3600.100000 Verw.-Geb.
Naturschutz/LSPf. |
6.000 |
2.000 |
8.000 |
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HHSt 3600.260000 Bußgelder |
1.000 |
1.000 |
2.000 |
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HHSt 3600.718400 KRZ
Naturförderstation |
34.000 |
2.000 |
32.000 |
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070.003 |
Gewässerschutz |
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Seite 220 |
HHSt 6040.101200 Verw.-Geb.
Abwasserbeseitigung |
75.000 |
5.000 |
80.000 |
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HHSt 6040.101300 Verw.-Geb.
Gewässernutzung |
30.000 |
5.000 |
35.000 |
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HHSt 6040.650100
Gewässerüberwachung |
20.000 |
4.000 |
16.000 |
Bei diesen Vorschlägen handele es sich größtenteils um Anpassungen an das Rechnungsergebnis 2005. Hintergrund der Änderungen bei HHSt 6500.150000 sei eine Abstufung der B474 in Teilbereichen zu Kreis- und Gemeindestraßen. Diese Bereiche hätten bei der Abstufung durch den Landesbetrieb Straßen NRW in einem einwandfreien Zustand übergeben werden müssen. Da dieses nicht erfolgt sei, habe der Landesbetrieb entsprechende Ausgleichszahlungen leisten müssen. Diese könnten aber nicht als tatsächliche Verbesserungen angesehen werden, da zeitverzögert auch entsprechende Ausgaben im Bereich der Straßenunterhaltung anfallen werden.
Diesen Änderungsvorschlägen stimmen die Abgeordneten einstimmig zu.
Ktabg. Schulze-Esking spricht daraufhin die Gebührenentwicklung im FB 3 in den letzten Jahren an. Diese habe eine fallende Tendenz, so dass er daraus schließe, dieses müsse auch mit einem Rückgang des Arbeitsaufwandes korrelieren. Die Verwaltung möge daher für die Zukunft überprüfen, ob der derzeitige Personalbestand zur Aufgabenerfüllung noch benötigt würde.
Ltd. KVermD Dicke erwidert, man könne von der Gebührenentwicklung nicht direkt auf den Personalbedarf schließen. So wäre zwar in vielen Bereichen ein Rückgang der G ebühren zu verzeichnen, diese habe aber nicht zu einem Rückgang der Arbeitsbelastung geführt. So würden beispielsweise im Bereich der Bauverwaltung Bauanträge für Windenergieanlagen aufgrund der aktuellen Rechtsentwicklung fast nur noch durch die Bezirksregierung oder das Staatliche Umweltamt im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Verfahrens genehmigt, der Kreis müsse aber trotzdem entsprechende Stellungnahmen dazu abgeben. Auch im Bereich des Katasters gäbe es vergleichbare Fälle. So würde ein Großteil der Gebäudeeinmessungen über ÖbVI erfolgen, der Kreis müsse diese Einmessungen aber gebührenfrei ins Kataster übernehmen. Man überprüfe aber fortwährend den Personalbestand und habe im Bereich der Katasterabteilung bereits drei Stellen mit ku-Vermerken und weitere Stellen mit kw-Vermerken versehen.
Des weiteren spricht Ktabg. Schulze-Esking die geplante Ersatzbeschaffung eines Schleppers mit Mähwerk, Kosten 130.000 €, an. Er hinterfragt, ob durch die Einführung eines Schichtsystems die Auslastung der anderen Fahrzeuge optimiert werden könnte, so dass auf diese Ersatzbeschaffung verzichtet werden könne.
KAng. Dammers erwidert, der vorhandene Personalbestand reiche für die Einführung eines Schichtsystems nicht aus. Darüber hinaus ergäben sich bei der Einführung auch tarifrechtliche Probleme. Eine Vergabe der Arbeiten an Dritte sei ebenfalls geprüft worden, würde aber eher negativ gesehen. So seien bereits in Nachbarkreisen entsprechende Versuche durchgeführt worden, die aber durchweg aufgrund schlechter Erfahrungen wieder abgebrochen wurden.
Ltd. KVermD Dicke erklärt abschließend, es handele sich bei diesem Ansatz nur um die Absicherung für den Fall, dass das Fahrzeug tatsächlich ausfallen sollte. Er schlägt aber vor, bei der Haushaltsstelle 6500.935000 – Geräte, Maschinen und Fahrzeuge einen Sperrvermerk über 130.000 € anzubringen. Diesem folgen die Ausschussmitglieder.
Beschluss:
Die Haushaltsstelle 6500.935000 wird mit einem Sperrvermerk für den 70.000 € überschießenden Teil versehen. Dieser bezieht sich auf die Beschaffung des in den Erläuterungen zur Produktgruppe 066.002 erwähnten Schleppers (110 KW) mit Anbaumähgerät. Über die Freigabe der Mittel entscheidet der Ausschuss für Bauen, Vermessung, Landschaft und Umwelt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung eines Schichtsystems im Straßenwärterdienst zu prüfen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ktabg. Dr. Kraneburg spricht nachfolgend das Energiemanagement des Kreises Coesfeld an und fordert die Verwaltung auf, einen entsprechenden Bericht über derzeitige Verbräuche und mögliche Einsparungspotentiale vorzulegen.
Ltd. KVermD Dicke erwidert, diese Fragestellung läge im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaftsförderung und wäre daher dort zu beraten.
Daraufhin erkundigt sich Ktabg. Dr. Kraneburg nach den Stand der Veräußerung der Liegenschaften der beiden alten Kreisbauhöfe in Lüdinghausen und Rosendahl. Ltd. KVermD Dicke teilt dazu mit, die Liegenschaft in Lüdinghausen sei inzwischen, soweit sie nicht zum Teil noch zur Aufgabenerfüllung des Kreises benötigt würde (Zulassungsstelle, DRK), verkauft worden. Die Veräußerung der Liegenschaft in Rosendahl gestalte sich etwas schwieriger. Man befände sich zwar in konkreten Verkaufsverhandlungen, eine Veräußerung nur an einen Erwerber sei derzeit aber nicht zu erwarten, vielmehr könne die Liegenschaft ggf. geteilt an zwei Interessenten verkauft werden.
Ktabg. Dr. Kraneburg stellt daraufhin die drei in der Anlage beigefügten Anträge zum Kreishaushalt 2005. Dieses führt zu einer kurzen, intensiven Diskussion zwischen den Ausschussmitgliedern, die letztlich zu dem Ergebnis führt, die Anträge, die zum Teil auch nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses fallen, an den Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung zu verweisen.
Ktabg. Schulze Esking hinterfragt nachfolgend die auf Seite 183 des Entwurfs erwähnten Kosten für ein GIS-Auskunftssystem der Katasterverwaltung. KOAR Wewers gibt daraufhin einen kurzen Ausblick auf sich abzeichnende technische Änderungen im Bereich des Katasters und kündigt einen ausführlichen Sachbericht zu dieser Thematik für die nächste Ausschusssitzung an.
Anschließend erkundigt sich Ktabg. Schulze Esking nach der auf Seite 209 des Entwurfs erwähnten Altlastensanierungsmaßnahme „Wetmarstraße“. KBD Dr. Foppe teilt hier mit, es handele sich um einen CKW Schaden im Bereich einer ehemaligen Wäscherei an der Wetmarstraße in Coesfeld. Dort seien CKW-Konzentrationen bis zu 6mg/l gefunden worden, so dass hier ein Handlungsbedarf gegeben sei.
Nachfolgend spricht Ktabg. Schulze Esking die unter HHSt. 7200.580000 veranschlagten Mittel zur Erstellung einer Bodenbelastungskarte an. Er erinnert an die Diskussion zu SV-6-0795, wonach man zunächst auf Ergebnisse aus dem Kreis Recklinghausen warten wolle.
KBD Dr. Foppe stellt darauf in einer kurzen Powerpoint Präsentation (s. Anlage) die aktuellen Ergebnisse zur Arsenbelastung des Heubachtals vor. Danach lägen geogen bedingt Arsenvorkommen oberhalb der zulässigen Maßnahmen- und Prüfwerte nach der Bundesbodenschutzverordnung vor, so dass aus seiner Sicht Handlungsbedarf gegeben wäre. Zunächst ginge es dabei nur darum, die Hintergründe dieser Belastungen und deren Herkunftsbereich sowie die räumliche Verteilung in der Heubachniederung genauer zu ermitteln.
Dazu müsste zum einem eine Bodenbelastungskarte erstellt werden, für die es eine 80% Förderung des Landes gäbe, und zum anderen müsste deren Auswertung und die Ermittlung der Hintergründe der vorhandenen Belastung über eine Diplomarbeit erfolgen, wobei hier bereits Interesse seitens der WWU Münster signalisiert würde. Er betrachtet diese Maßnahme als grundsätzlich notwendig, sieht aber ein Einsparungspotential von ca. 5.000 € bei den Kosten der Diplomarbeit.
Ktabg. Stinka stellt fest, dass diese Maßnahme durchzuführen ist, soweit es sich hier um eine pflichtige Aufgabe handelt und spricht für eine Beauftragung der Diplomarbeit aus.
Ktabg. Schulze Esking schlägt daraufhin vor, die zusätzlichen Informationen aus dem Vortrag von KBD Dr. Foppe zunächst fraktionsintern auszuwerten und dann erst im Kreisausschuss über diese Maßnahme zu entscheiden. Dem schließen sich die anderen Ausschussmitglieder an.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: bei einer Enthaltung mit Mehrheit beschlossen