Sitzung: 02.06.2015 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19
Vorlage: SV-9-0251
Beschluss:
Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Alten- und Pflegeplanung nach den Vorgaben des § 7 Abs. 1 bis 5 Alten- und Pflegegesetz durchzuführen. Die Ergebnisse der Planung sind zum Stichtag 31. Dezember jedes zweite Jahr, beginnend mit dem Jahr 2015, zusammenzustellen, zu veröffentlichen und dem zuständigen Ministerium zur Verfügung zu stellen.
FBL
Schütt berichtet unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage, dass der Kreis Coesfeld
nunmehr verpflichtet sei, eine Pflegebedarfsplanung zu erstellen, jedoch die
Wahl habe, ob er diese für verbindlich erkläre oder nicht. Da die Rahmenbedingungen
für eine verbindliche Bedarfsplanung derzeit noch nicht geklärt seien und dieses
erhebliche Rechtsrisiken berge sowie aufgrund der Tatsache, dass bereits in der
Vergangenheit im Rahmen von Investorenanfragen und durch die Pflegeberatung
eine sehr gute Beratung erfolgte, sei beabsichtigt, auf die verbindliche
Bedarfsplanung zunächst zu verzichten und stattdessen eine Alten- und
Pflegeplanung nach den Vorgaben des § 7 Abs. 1 bis 5 Alten- und Pflegegesetz
durchzuführen.
Sodann
lässt Vorsitzende Schäpers über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig