Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Alten- und Pflegeplanung nach den Vorgaben des § 7 Abs. 1 bis 5 Alten- und Pflegegesetz durchzuführen. Die Ergebnisse der Planung sind zum Stichtag 31. Dezember jedes zweite Jahr, beginnend mit dem Jahr 2015, zusammenzustellen,  zu veröffentlichen und dem zuständigen Ministerium zur Verfügung zu stellen.


FBL Schütt berichtet unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage, dass der Kreis Coesfeld nunmehr verpflichtet sei, eine Pflegebedarfsplanung zu erstellen, jedoch die Wahl habe, ob er diese für verbindlich erkläre oder nicht. Da die Rahmenbedingungen für eine verbindliche Bedarfsplanung derzeit noch nicht geklärt seien und dieses erhebliche Rechtsrisiken berge sowie aufgrund der Tatsache, dass bereits in der Vergangenheit im Rahmen von Investorenanfragen und durch die Pflegeberatung eine sehr gute Beratung erfolgte, sei beabsichtigt, auf die verbindliche Bedarfsplanung zunächst zu verzichten und stattdessen eine Alten- und Pflegeplanung nach den Vorgaben des § 7 Abs. 1 bis 5 Alten- und Pflegegesetz durchzuführen.

 

Sodann lässt Vorsitzende Schäpers über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig