Beschluss: Kenntnis genommen

AL Dammers und AL Wewers stellen die Inhalte der Sitzungsvorlage im Rahmen einer Powerpointpräsentation vor, die als Anlage beigefügt und auch über das Kreistagsinformationssystem abrufbar ist. Im Anschluss an den Vortrag ergeben sich Fragen aus dem Plenum.

 

Auf Nachfrage zur Häufigkeit möglicher Vermessungen der Kreisstraßen mit dem sog. „Mobile Mapping“ erläutert AL Dammers, dass eine Aktualisierung in der Regel bei großen Neubaumaßnahmen in Betracht kommen würde. Die erhobenen Daten wären relativ konstant (z.B. Vermessungsergebnisse der Straßen- und Grünflächen) und hätten somit einen langen Fortbestand.

 

Ktabg. Schulze Esking erkundigt sich nach dem für das geplante Vorhaben erforderliche Datenvolumen und dem Datenschutz. Er hinterfragt die Notwendigkeit der Verpixelung, da die Daten doch nur verwaltungsintern verwendet werden würden. Bezugnehmend auf das Datenvolumen erläutert AL Wewers, dass die hochauflösenden Bilder am Rechner heruntergerechnet werden würden, so dass es vom Datenvolumen keine Probleme geben würde. Datenschutzrechtlich sei nach einer Voraberkundigung beim Datenschutzbeauftragten des Kreises Coesfeld eine Verpixelung der Bilder notwendig (Gesichter, Kfz-Kennzeichen).

 

Auf Anfrage des Ktabg. Kohaus erläutert AL Wewers, dass es eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung der amtlichen Basiskarte gebe. Die gewonnen Messergebnisse aus dem Projekt könnten hier verwendet werden. Darüber hinaus könnten die gewonnenen Daten bei der Planung von Straßen und auch beim Erhaltungsmanagement genutzt werden.

 

In Bezug auf die Erkundigung nach möglichen Folgekosten, erläutert AL Dammers, dass diese Kosten abhängig wären von der Häufigkeit der Aktualisierung. Der Vergleich zu anderen Kreisen etc. sei in Bezug auf dieses Thema uneinheitlich. Es gebe Kreise und auch hier vor Ort die Stadt Coesfeld oder den Landesbetrieb Straßen.NRW, die diese Art der Straßenaufnahme mit dem „Mobile Mapping“ schon durchgeführt hätten, es gebe aber auch andere, die das nicht machen würden.

 

AL Wewers erläutert im Weiteren, dass es sich bei den 190.000 € um Kosten für die externe Dienstleistung handeln würde. Es müsse verwaltungsintern kein zusätzliches Personal bereitgestellt werden, um die Daten zu verarbeiten. Auf weitere Nachfrage erläutert AL Wewers, dass Stand jetzt, der Wert von 190.000 € voraussichtlich unterschritten werden würde und hierbei sogar die Verpixelung inkl. wäre. Somit würden für dieses mögliche Projekt in den kommenden drei Jahren voraussichtlich jeweils 60.000 € in den Haushalt eingestellt.

 

Die Zustandsbewertung der Straßen würde, so AL Dammers im Weiteren, weiterhin alle 3 Jahre auf Basis der ZEB (Zustandserfassung  und –bewertung) durchgeführt werden. Hierbei würden die Kreisstraßen und deren Zustand durch die Mitarbeiter des Bauhofs visuell in Augenschein genommen werden. Das Ergebnis würde dann in die sechsstufige Klassifizierung der Kreisstraßen einfließen. Die Zustandserfassung und Bewertung durch ein Unternehmen würde einen Systembruch und Mehrkosten von rd. 70.000 € bedeuten.

 

Ktabg. Dr. Wenning erkundigt sich im Weiteren danach, ob es nicht günstiger sei, eine Gesamtbefahrung durchzuführen und die Maßnahme nicht über drei Jahre aufzusplitten. Darüber hinaus schlägt er vor, alle Kameras laufen zu lassen, da der Aufwand nahezu der gleiche wäre. AL Wewers erläutert, dass die Kosten nicht sehr differenzieren würden (ob in einem Zug oder über drei Jahre verteilt). Aufgenommene Laserscandaten könnten evtl. in den Leistungsumfang mit aufgenommen werden (Umfang hierfür ca. 15.000 €). Die Daten würden dann vorliegen, könnten abgespeichert und erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgewertet werden.

 

KD Gilbeau erläutert, dass es darum ginge, das Projekt in diesem Plenum vorzustellen und den Ktabg. Informationen zu geben. In den Haushaltsberatungen könne dann entschieden werden, ob dieses Projekt realisiert werden soll oder nicht.

 

Sofern es zu einer Realisierung kommen würde, so sollte die Öffentlichkeit über die Befahrung der Kreisstraßen informiert werden, um etwaige Irritationen zu verhindern.