Sitzung: 27.08.2015 Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-9-0321
AL Dammers und AL Wewers stellen die Inhalte der Sitzungsvorlage im
Rahmen einer Powerpointpräsentation vor, die als Anlage beigefügt und auch über
das Kreistagsinformationssystem abrufbar ist. Im Anschluss an den Vortrag
ergeben sich Fragen aus dem Plenum.
Auf Nachfrage zur Häufigkeit möglicher Vermessungen der Kreisstraßen mit
dem sog. „Mobile Mapping“ erläutert AL Dammers, dass eine Aktualisierung in der
Regel bei großen Neubaumaßnahmen in Betracht kommen würde. Die erhobenen Daten
wären relativ konstant (z.B. Vermessungsergebnisse der Straßen- und
Grünflächen) und hätten somit einen langen Fortbestand.
Ktabg. Schulze Esking erkundigt sich nach dem für das geplante Vorhaben
erforderliche Datenvolumen und dem Datenschutz. Er hinterfragt die
Notwendigkeit der Verpixelung, da die Daten doch nur verwaltungsintern
verwendet werden würden. Bezugnehmend auf das Datenvolumen erläutert AL Wewers,
dass die hochauflösenden Bilder am Rechner heruntergerechnet werden würden, so
dass es vom Datenvolumen keine Probleme geben würde. Datenschutzrechtlich sei
nach einer Voraberkundigung beim Datenschutzbeauftragten des Kreises Coesfeld
eine Verpixelung der Bilder notwendig (Gesichter, Kfz-Kennzeichen).
Auf Anfrage des Ktabg. Kohaus erläutert AL Wewers, dass es eine
gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung der amtlichen Basiskarte gebe. Die
gewonnen Messergebnisse aus dem Projekt könnten hier verwendet werden. Darüber
hinaus könnten die gewonnenen Daten bei der Planung von Straßen und auch beim
Erhaltungsmanagement genutzt werden.
In Bezug auf die Erkundigung nach möglichen Folgekosten, erläutert AL
Dammers, dass diese Kosten abhängig wären von der Häufigkeit der
Aktualisierung. Der Vergleich zu anderen Kreisen etc. sei in Bezug auf dieses
Thema uneinheitlich. Es gebe Kreise und auch hier vor Ort die Stadt Coesfeld
oder den Landesbetrieb Straßen.NRW, die diese Art der Straßenaufnahme mit dem
„Mobile Mapping“ schon durchgeführt hätten, es gebe aber auch andere, die das
nicht machen würden.
AL Wewers erläutert im Weiteren, dass es sich bei den 190.000 € um
Kosten für die externe Dienstleistung handeln würde. Es müsse verwaltungsintern
kein zusätzliches Personal bereitgestellt werden, um die Daten zu verarbeiten.
Auf weitere Nachfrage erläutert AL Wewers, dass Stand jetzt, der Wert von
190.000 € voraussichtlich unterschritten werden würde und hierbei sogar die
Verpixelung inkl. wäre. Somit würden für dieses mögliche Projekt in den
kommenden drei Jahren voraussichtlich jeweils 60.000 € in den Haushalt
eingestellt.
Die Zustandsbewertung der Straßen würde, so AL Dammers im Weiteren,
weiterhin alle 3 Jahre auf Basis der ZEB (Zustandserfassung und –bewertung) durchgeführt werden. Hierbei
würden die Kreisstraßen und deren Zustand durch die Mitarbeiter des Bauhofs
visuell in Augenschein genommen werden. Das Ergebnis würde dann in die
sechsstufige Klassifizierung der Kreisstraßen einfließen. Die Zustandserfassung
und Bewertung durch ein Unternehmen würde einen Systembruch und Mehrkosten von
rd. 70.000 € bedeuten.
Ktabg. Dr. Wenning erkundigt sich im Weiteren danach, ob es nicht
günstiger sei, eine Gesamtbefahrung durchzuführen und die Maßnahme nicht über
drei Jahre aufzusplitten. Darüber hinaus schlägt er vor, alle Kameras laufen zu
lassen, da der Aufwand nahezu der gleiche wäre. AL Wewers erläutert, dass die
Kosten nicht sehr differenzieren würden (ob in einem Zug oder über drei Jahre
verteilt). Aufgenommene Laserscandaten könnten evtl. in den Leistungsumfang mit
aufgenommen werden (Umfang hierfür ca. 15.000 €). Die Daten würden dann
vorliegen, könnten abgespeichert und erst zu einem späteren Zeitpunkt
ausgewertet werden.
KD Gilbeau erläutert, dass es darum ginge, das Projekt in diesem Plenum
vorzustellen und den Ktabg. Informationen zu geben. In den Haushaltsberatungen
könne dann entschieden werden, ob dieses Projekt realisiert werden soll oder
nicht.
Sofern es zu einer Realisierung kommen würde, so sollte die
Öffentlichkeit über die Befahrung der Kreisstraßen informiert werden, um
etwaige Irritationen zu verhindern.