Betreff
Bericht über ein Verfahren zur Flächenerfassung für das Straßenkataster und die Amtliche Basiskarte (ABK) sowie zur Bilddokumentation der Kreisstraßen
Vorlage
SV-9-0321
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen

 

 

Begründung:

 

I.   Problem/II. Lösung/III. Alternativen

 

Der Kreis Coesfeld verfügt aktuell über ein rd. 416 Kilometer langes Kreisstraßennetz.

Für das Kreisstraßennetz im Kreis Coesfeld wird ein wie in § 4 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehenes Straßenverzeichnis geführt. Neben diesem Bestandsverzeichnis verfügt die Abt 66 über ein Straßenkataster (Straßendatenbank), in dem auch weitergehende Informationen wie z. B. zum Aufbau, zur Länge und zum Querschnitt erfasst werden. Allerdings liegen die Daten bisher ausschließlich als Querschnittsdaten in einem Abstand von i. d. R. 200 m ohne Kurven, Dreiecksinseln, Baumstandorte, Bankettflächen, Schilder usw. vor. Eine abschließende Flächenvermessung ist bislang nicht erfolgt. Die Ermittlung der  Flächen kann bisher ausschließlich über ein „Rechteck/Trapezmodell“  zwischen den Querschnitten erfolgen und ist somit ungenau. Auch eine Visualisierung der Fläche ist bisher nicht möglich und eine weitere Nutzung der Querschnittsdaten begrenzt. Zur Aktualisierung und Fortführung der Bestands- und Straßeninfrastrukturdaten soll nun eine georeferenzierte Geomertrieerfassung erfolgen.

 

Da auch für den Aufbau der Amtlichen Basiskarten (ABK) neue topografische Vermessungen notwendig sind, wurde nach einer -gemeinsam in den Abteilungen  62 und 66 nutzbaren- neuen Vermessungs- und Erfassungsmöglichkeit gesucht. Vorgesehen ist, den gesamten Straßenraum aller Kreisstraßen mit dem „Mobile Mapping“ Verfahren zu vermessen. Hierbei fährt ein Spezialfahrzeug die Kreisstraßen ab und erfasst detailliert den Straßenraum mit den Flächengeometrien einschl. der Punktobjekte wie  z.B. Schilder, Bäume und Verkehrsampeln. Zu Testzwecken erfolgte eine Stereobildbefahrung eines 5 km langen Abschnittes einer Kreisstraße und die anschließende Migration der Daten in die Straßendatenbank. Weitere Einzelheiten zum Verfahren werden in der Sitzung vorgestellt.

 

Als Ergebnis werden sämtliche geometrische Verhältnisse der Straßen flächenhaft abgebildet. Die Flächenerfassung und die Erfassung von Einzelinventar können für Vorplanungen und Vorentwürfe in der Straßenplanung sowie für die Straßendatenbank genutzt werden. Darüber hinaus können die Ergebnisse der Befahrung auch für den Aufbau der ABK hinsichtlich der topographischen Informationen in den Kreisstraßen verwendet werden. Eine bisher separate Erfassung dieser Topographie zum Zwecke der ABK ist insofern entbehrlich und erspart anderweitige Vermessungsaufwendungen. Die georeferenzierten und stationsbezogenen Bilddaten können u.a. für die Arbeiten in der Straßenunterhaltung, für die Bauanträge, im Straßenverkehrsamt sowie in der Unfallkommission genutzt werden. Der Belange des Datenschutzes werden entsprechend berücksichtigt.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Für die Erfassung des gesamten Kreisstraßennetzes liegt ein Kostenvoranschlag in Höhe von rd. 190.000 € vor. Mit Blick auf die vorhandenen personellen und finanziellen  Ressourcen soll die Erfassung über einen Zeitraum von 3 Jahren erfolgen. Allerdings sind hierin die Aufwendungen für Datenschutzmaßnahmen, wie z.B. eine Verpixelung der entsprechenden Objekte, nicht enthalten. Eine abschließende Klärung mit dem Datenschutzbeauftragten ist noch nicht erfolgt. Hierfür können Kosten von bis zu 30 % der vorgenannten Summe anfallen. Derzeit werden noch weitere Angebote von Anbietern vergleichbarer Verfahren eingeholt. Im Rahmen der Vorstellung des Verfahrens, soll auch auf die Kosten eingegangen werden. Vorgesehen ist, vor der  Auftragsvergabe über einen Vergabebeschluss beraten zu lassen und anschließend weitere Angebote im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens einzuholen.

 

Um den mit einer differenzierten Abrechnung zwischen den Abteilungen 62 und 66 verbundenen Aufwand zu vermeiden, ist vorgesehen, die gesamten aus Eigenmitteln aufzubringenden Finanzmittel in den Produkthaushalten 2016 bis 2018 im Budget 03, Produktbereich 66 Straßenbau  und -unterhaltung als Aufwand für Sach- und Dienstleistungen einzuplanen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 der Hauptsatzung hat der Kreisausschuss über Vergaben ab 150.000 € (netto) zu entscheiden.