Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Kath. Kirchengemeinde Ss. Fabian und Sebastian wird für Ihre KiBiz-finanzierte Waldgruppe des Kath. Kindergartens St. Nikolaus, Rosendahl-Holtwick für das Kindergartenjahr 2015/16 eine zusätzliche Pauschale nach § 20 Abs. 3 Satz 1 KiBiz in Höhe von 15.000 EUR – abzüglich gesetzlichem Trägeranteil – gewährt.


S.B. Neumann stellt fest, dass die Waldgruppe der kath. Einrichtung St. Nikolaus in Rosendahl-Holtwick seitens der Eltern sehr gut angenommen wird und eine hohe Akzeptanz vor Ort hat. Er bestätigt die zusätzlichen Kosten, die der Einrichtung durch den Umzug in ein anderes Waldstück entstanden sind.

Nachfolgend spricht er die derzeit in der Gemeinde Rosendahl diskutierte generelle Unterfinanzierung der Einrichtungen an. Er berichtet von Gesprächen mit der Zentralrendantur Dülmen und dem Bischöflichen Generalvikariat in Münster, in denen seitens der Kirche deutlich gemacht sei, dass

  • die Finanzierung der Einrichtungen über das KiBizi nicht mehr auskömmlich sei und
  • die Kirche sich auf die Bereitstellung von Kindergartenplätzen streng nach der Zahl der Kirchenmitglieder in den Gemeinden (1 Kitaplatz/60 Kirchenmitglieder) zurückziehen wolle und keine der sog. Zusatzplätze mehr anbieten werde, wenn deren Kosten nach dem Ist nicht 100 % staatlich finanziert werden.

 

Er fragt vor diesem Hintergrund,

  • ob dem Kreis von weiteren Trägern bekannt sei, dass diese nicht auskömmlich finanziert wären und daher die Trägerschaft aufgeben wollten und
  • ob es denkbar wäre, dass der Kreis in diesen Fällen eine Defizitabdeckung übernehmen würde, z.B. in Rosendahl, wo dieses seitens der Kirche gefordert wird?

 

FBL Schütt weist auf die Gespräche zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden, sowie den Spitzenverbänden der verschiedenen Trägergruppen in dieser Fragestellung hin. Seitens der kommunalen Spitzenverbände sei dabei auch die Einbeziehung der Rücklagen in die Gesamtdiskussion gefordert worden. Diese seien öffentlich mitfinanziert worden und müssten auch mit eingebracht werden.

Hinsichtlich der Defizitabdeckung erinnert er an die klare Absprache zwischen den Bürgermeistern und dem Landrat, dass diese, sollte sich im Einzelfall der Bedarf ergeben, aufgrund der Problematik Jugendamtsumlage nicht zentral durch den Kreis, sondern vor Ort erfolgen solle.

Zunächst solle in jedem Fall das Ergebnis der Beratungen in Düsseldorf abgewartet werden, bevor vor Ort seitens der kommunalen Seite über etwaige freiwillige finanzielle Förderungen entschieden wird. Er sieht sonst die Gefahr, dass das Land sich aus der Verpflichtung zur anteiligen Sicherstellung einer auskömmlichen Kitafinanzierung herausziehen könnte.

 

Die Gewinnung neuer Träger erweise sich aber tatsächlich als immer schwieriger.

 

Ktabg. Wobbe erkundigt sich, ob es tatsächlich so sei, dass die Träger in den letzten zwei, drei Jahren nicht mehr in der Lage gewesen wären, Rücklagen anzulegen.

AL Dülker erwidert, die Aussagen der Träger in verschiedenen Gesprächen hätten deutlich gemacht, dass die Bildung von Rücklagen nach dem KiBiz wohl derzeit nicht mehr möglich sei. Gerade bei den Kirchen wäre die Situation problematisch. Diese wären meist Träger der ersten Stunde und als erste Anbieter vor Ort gewesen, hätten daher meist einen älteren Gebäudebestand und auch lebensälteres, erfahreneres und daher meist teureres Personal.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

                                                    12 x ja