Sitzung: 14.09.2015 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0326
AL Dr. Foppe stellt
anhand der beigefügten Präsentation den Antrag der HammGas für eine
Aufsuchungsbohrung im Feld Rudolf vor. Es handelt sich um ein Vorhaben, das dem
Bergrecht unterliegt; der Landschaftsplan spare die im Außenbereich der
Gemeinde Ascheberg enthaltene Fläche aus. Die Fläche besteht aus einer
asphaltierten Kernzone mit Bohrturm und dazugehöriger Infrastruktur. Auf einer
zweiten Fläche würden Personalcontainer und Büros aufgestellt sowie
Speicherbecken für Trink- und Brauchwasser angelegt.
Die Bohrungen werden
in einem kleiner werdenden Durchmesser durchgeführt, wobei diese bis zur Karbonschicht
ausbetoniert werden. HammGas setzt ein tektomechanisches Modell ein, welches es
ermöglicht, die Lage von Auflockerungsstrukturen im Flözgebirge zu ermitteln.
Der angestrebte horizontale Bohrumfang erhöht zudem die Erschließung von
Gasarealen. Die HammGas bezeichnet das Bohrfeld als konventionelle
Gaslagerstätte mit konventioneller Bohrung. AL Dr. Foppe führt aus, dass diese
Ansicht mit guten Gründen in Zweifel gezogen werden könne, da es sich um eine
Gewinnung von Kohleflözgas aus dem Muttergestein handle. Nur Fracking werde im Hauptbetriebsplan
ausgeschlossen. Es wird bei den Bohrungen jedoch nicht davon ausgegangen, dass
diese Probleme für den Bereich der privaten Trinkwasserversorgung verursachen.
HammGas beabsichtigt ein Grundwasser-Monitoring zu installieren. Dieses dürfte
nicht ausschließlich über die vorhandenen Messstellen des Grundwasserdienstes
erfolgen, da diese nur eine Tiefe von 10 Metern aufweisen. Bei einer Fündigkeit
und einer sich anschließenden längeren Gasförderaktivität würde ein höherer
Monitoring-Umfang von HammGas gefordert.
Auf Nachfrage des
Ktabg. Dr. Habersaat erläutert AL Dr. Foppe, dass bei der Bohrung nicht mit aus
der Bohrung induzierter seismischer Aktivität zu rechnen ist. Zudem erkundigt
sich Ktabg. Dr. Habersaat, ob im Rahmen der wasserrechtlichen Anträge darauf
hingewiesen wird das Gesundheitsamt zu beteiligen, damit z.B. der Sulfatgehalt
bei Prüfungen berücksichtigt wird. AL Dr. Foppe erklärt, dass insgesamt ca. 50
Parameter im Rahmen des Monitorings geprüft werden, zu denen auch der
Sulfatgehalt zähle. Auf Nachfrage von Ktabg. Sparwel führt AL Dr. Foppe aus,
dass sich das Monitoring auch an den Entnahmestellen für die Eigenversorgung erfolgt
und zudem eine Beprobung bei Landwirten im Umkreis angestrebt wird. Insgesamt
sind entsprechende Messstellen neu zu errichten. Die benötigten Wasserarten und
das Management der Wasserkreisläufe müsse noch deutlicher durch HammGas
erläutert werden. S.B. Dr. Kraneburg fragt, in welchen Bereichen und bei
welchen Verfahrensschritten eine UVP mit Beteiligung vorgesehen ist. AL Dr.
Foppe führt aus, dass im Bundesrecht eine UVP mit Öffentlichkeitsbeteiligung
bei Vorhaben der vorliegenden Art und Größe nicht vorgesehen ist, die HammGas
aber in der Regel die Öffentlichkeit beteilige. Rechtlich aktives Handeln ist
lediglich im Bereich des Wasserrechts möglich, da die Bergbehörde auf ein
Einvernehmen mit der Unteren Wasserbehörde angewiesen ist. FBL Dr. Scheipers
ergänzt, dass mit der Bürgerinitiative korrespondiert und alle Kritikpunkte so
weit wie möglich aufgenommen und geprüft wurden. Im weiteren Verlauf müssen von
HammGas Unterlagen nachgereicht werden, zu denen ebenfalls Stellungnahmen
erfolgen. Seitens des Kreises wird ein Antrag auf weitere Beteiligung in einem
etwaig folgenden Sonderbetriebsplanverfahren für die Förderphase gestellt, über
den die Bergbehörde zu entscheiden hat. Es ist jedoch unklar, inwieweit die
Kreisverwaltung bei einem Gasfund an dem weiteren Vorgehen beteiligt werden
würde.
Ktabg. Holz regt als
vertrauensbildende Maßnahme an, Pegelbohrungen im Umfeld der Aufsuchungsbohrung
anzulegen und zudem eingeleitetes Wasser prüfen zu lassen. AL Dr. Foppe weist
noch einmal auf die hinsichtlich des Aspektes der Einleitung unzulänglichen
Antragsunterlagen hin. Hinsichtlich des Grundwasser-Monitorings wird die Anlage
zusätzlicher Brunnen unumgänglich sein, soweit keine ausreichenden
Eigenwasserversorgungsanlagen benannt werden können oder soweit sich diese für
die geforderte Beprobung nicht eignen.
Beschluss:
Die in der Anlage 1 beigefügte Stellungnahme zum Hauptbetriebsplan wird beschlossen.
Die in der Anlage 2 beigefügte Stellungnahme des Kreises – Untere Wasserbehörde zu den wasserrechtlichen Erlaubnisanträgen wird zur Kenntnis genommen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig