Sitzung: 14.09.2015 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0341
FBL Dr. Scheipers
erläutert einleitend den Hintergrund für die Beratung zum jetzigen Zeitpunkt. Das
Berufsbild des Rettungsassistenten wird durch das des Notfallsanitäters
abgelöst. Aufgrund dessen fänden in 2016 die letzten Prüfungen zu
Rettungsassistenten statt. Um in den nächsten Jahren über einen ausreichenden
Personalbestand zu verfügen, sei es daher erforderlich schnellstmöglich mit der
Ausbildung von Notfallsanitätern zu beginnen. FBL Dr. Scheipers betont, dass
qualifiziertes Personal schwierig zu bekommen sei. Es bestehe daher eine
Dringlichkeit mit der Ausbildung zeitnah zu beginnen. Für die Überarbeitung des
Rettungsbedarfsplans wurde ein Gutachten beauftragt, welches in den nächsten
Wochen erstellt wird. Der Abschluss des Verfahrens zu Aufstellung und Beschuss
des Rettungsbedarfsplans liegt zeitlich jedoch nach dem Ausbildungsstart im
Oktober 2015. Ein separater Beschluss über den Anhang Notfallsanitäter wird
daher notwendig. Das Vorgehen ist mit den Kostenträgern abgestimmt. Der von den
Kostenträgern namentlich im beigefügten Schreiben formulierte Vorbehalt bedeute
nach Einschätzung der Verwaltung ein hinzunehmendes Risiko für den Kreis. Wenn
sich nämlich die grundsätzlichen Einwände der Kostenträger, die auf Landesebene
gegen die Höhe der Kosten der Ausbildungsgänge geltend gemacht würden,
durchsetzten, stelle dies die Ausbildung der Notfallsanitäter nicht generell in
Frage. Hiermit könne zum Erhalt eines funktionsfähigen Rettungsdienstes nicht
länger gewartet werden.
Auf Nachfrage von
Ktabg. Sparwel bestätigt FBL Dr. Scheipers, dass zum 01.10. dieses Jahres
unverzüglich mit der Ausbildung zum Notfallsanitäter gestartet wird. Ktabg.
Schulze Tomberge erkundigt sich nach dem Unterschied zwischen der Ausbildung
zum Rettungsassistenten zu der des Notfallsanitäters. MA Neimeier führt aus,
dass die Ausbildung deutlich komplexer ist. Rettungsassistenten assistieren dem
Notarzt und handeln nicht medizinisch eigenständig. Dahingehen dürfen
Notfallsanitäter bereits vor dem Eintreffen des Arztes am Einsatzort
Grundmaßnahmen der Erstversorgung vornehmen.
S.B. Nawrocki
erkundigt sich nach den Gründen der gutachterlichen Unterstützung bei der
Gesamtfortschreibung des Bedarfsplans, die in der Anlage angesprochen werden.
FBL Dr. Scheipers erklärt, dass es in den meisten Kreisen seit jeher üblich sei,
Gutachter bei der Aufstellung der Pläne hinzuzuziehen, dies in der
Vergangenheit im Kreis Coesfeld jedoch als nicht erforderlich angesehen wurde.
Aufgrund der komplexer werdenden Anforderungen, die ggf. mit Haftungsfolgen bei
Fehlern in der Planung verbunden seien können und auch um dem Wunsch der
Kostenträger nach einer zusätzlichen Objektivierung der Planungsparameter
Rechnung zu tragen, wurde nunmehr eine objektive Expertise durch eine
gutachterliche Stellungnahme zur Absicherung beauftragt.
Beschluss:
Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Kreises Coesfeld – Anhang Notfallsanitäter – wird beschlossen.
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des Bedarfsplans – Anhang Notfallsanitäter – beauftragt.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig