Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

FBL Dr. Scheipers erläutert einleitend den Hintergrund für die Beratung zum jetzigen Zeitpunkt. Das Berufsbild des Rettungsassistenten wird durch das des Notfallsanitäters abgelöst. Aufgrund dessen fänden in 2016 die letzten Prüfungen zu Rettungsassistenten statt. Um in den nächsten Jahren über einen ausreichenden Personalbestand zu verfügen, sei es daher erforderlich schnellstmöglich mit der Ausbildung von Notfallsanitätern zu beginnen. FBL Dr. Scheipers betont, dass qualifiziertes Personal schwierig zu bekommen sei. Es bestehe daher eine Dringlichkeit mit der Ausbildung zeitnah zu beginnen. Für die Überarbeitung des Rettungsbedarfsplans wurde ein Gutachten beauftragt, welches in den nächsten Wochen erstellt wird. Der Abschluss des Verfahrens zu Aufstellung und Beschuss des Rettungsbedarfsplans liegt zeitlich jedoch nach dem Ausbildungsstart im Oktober 2015. Ein separater Beschluss über den Anhang Notfallsanitäter wird daher notwendig. Das Vorgehen ist mit den Kostenträgern abgestimmt. Der von den Kostenträgern namentlich im beigefügten Schreiben formulierte Vorbehalt bedeute nach Einschätzung der Verwaltung ein hinzunehmendes Risiko für den Kreis. Wenn sich nämlich die grundsätzlichen Einwände der Kostenträger, die auf Landesebene gegen die Höhe der Kosten der Ausbildungsgänge geltend gemacht würden, durchsetzten, stelle dies die Ausbildung der Notfallsanitäter nicht generell in Frage. Hiermit könne zum Erhalt eines funktionsfähigen Rettungsdienstes nicht länger gewartet werden.

 

Auf Nachfrage von Ktabg. Sparwel bestätigt FBL Dr. Scheipers, dass zum 01.10. dieses Jahres unverzüglich mit der Ausbildung zum Notfallsanitäter gestartet wird. Ktabg. Schulze Tomberge erkundigt sich nach dem Unterschied zwischen der Ausbildung zum Rettungsassistenten zu der des Notfallsanitäters. MA Neimeier führt aus, dass die Ausbildung deutlich komplexer ist. Rettungsassistenten assistieren dem Notarzt und handeln nicht medizinisch eigenständig. Dahingehen dürfen Notfallsanitäter bereits vor dem Eintreffen des Arztes am Einsatzort Grundmaßnahmen der Erstversorgung vornehmen.

 

S.B. Nawrocki erkundigt sich nach den Gründen der gutachterlichen Unterstützung bei der Gesamtfortschreibung des Bedarfsplans, die in der Anlage angesprochen werden. FBL Dr. Scheipers erklärt, dass es in den meisten Kreisen seit jeher üblich sei, Gutachter bei der Aufstellung der Pläne hinzuzuziehen, dies in der Vergangenheit im Kreis Coesfeld jedoch als nicht erforderlich angesehen wurde. Aufgrund der komplexer werdenden Anforderungen, die ggf. mit Haftungsfolgen bei Fehlern in der Planung verbunden seien können und auch um dem Wunsch der Kostenträger nach einer zusätzlichen Objektivierung der Planungsparameter Rechnung zu tragen, wurde nunmehr eine objektive Expertise durch eine gutachterliche Stellungnahme zur Absicherung beauftragt.

 

Beschluss:

 

Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Kreises Coesfeld – Anhang Notfallsanitäter – wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des Bedarfsplans – Anhang Notfallsanitäter – beauftragt.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig