Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 51

Beschluss:

 

  1. Einer Umwandlung von Regelgruppen in Tagesstättengruppen wird grundsätzlich nur noch zugestimmt, wenn an anderer Stelle dafür eine Gruppe geschlossen werden kann. Eine Umwandlung kann erst dann erfolgen, wenn eine Landesförderung durch das Landesjugendamt erfolgt.

 

  1. Für die Erweiterung von Regelgruppen in Übermittagsbetreuungsplätze wird der Kreisanteil für notwendige Investitionen wie bisher vom Kreis Coesfeld freiwillig übernommen; dies gilt auch dann, wenn die notwendige Landesförderung ausfällt und durch zusätzliche Aufwendungen des Trägers ersetzt wird.

    Ausfallende Landesmittel werden nicht durch höhere Zuschüsse des Kreises Coesfeld ersetzt.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig