Beschluss:
- Einer Umwandlung von Regelgruppen in Tagesstättengruppen wird grundsätzlich nur noch zugestimmt, wenn an anderer Stelle dafür eine Gruppe geschlossen werden kann. Eine Umwandlung kann erst dann erfolgen, wenn eine Landesförderung durch das Landesjugendamt erfolgt.
- Für die Erweiterung von Regelgruppen in
Übermittagsbetreuungsplätze wird der Kreisanteil für notwendige Investitionen
wie bisher vom Kreis Coesfeld freiwillig übernommen; dies gilt auch dann,
wenn die notwendige Landesförderung ausfällt und durch zusätzliche
Aufwendungen des Trägers ersetzt wird.
Ausfallende Landesmittel werden nicht durch höhere Zuschüsse des Kreises Coesfeld ersetzt.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig