Beschluss: Kenntnis genommen

Vors. Merschhemke bittet die Schulleiterin des Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg, Frau Oberstudiendirektorin Neuser, und den Schulleiter des Pictorius-Berufskollegs, Herrn Oberstudiendirektor Kortekamp, um Bericht zu ihren jeweiligen Schulen.

 

OStD´in Neuser berichtet, dass nach Einrichtung von zunächst einer Internationalen Förderklasse - IFK,  die von Schüler/innen aus insgesamt elf verschiedenen Nationen besucht werde und welche in ihrer Zusammensetzung in jeglicher Hinsicht sehr heterogen sei,  jetzt eine zweite Förderklasse eröffnet wurde, die zunächst nur mit zehn Unterrichtsstunden beschult werden konnte. Es besuchen jeweils 20 Schüler/innen die Klassen, drei Nachrücker stünden derzeit auf der Warteliste.

Sie führt anhand von Beispielen aus, dass Schüler/innen mit unterschiedlichsten Voraussetzungen die IFK besuchen und sie sehr lernwillig seien. Mit detaillieren Angaben zur Unterrichtsgestaltung und Lerninhalten erläutert sie, dass inzwischen in der ersten IFK die Unterrichtsstunden aufgestockt wurden. Die Schüler erhalten je nach Kenntnisstand auch Mathematik- oder Englischunterricht. Die ersten Schülerinnen und Schüler nehmen jetzt auch am hauswirtschaftlichen Unterricht teil, der das Bistro der Schule versorgt. Auch die zweite  IFK kann ab Dezember  ausreichend beschult werden, da eigens eine Lehrkraft für Deutsch als Zweitsprache eingestellt werden konnte Bei den Lehrpersonen, die vor großen pädagogischen Herausforderungen stehen, sei eine hohe Motivation festzustellen.

OStD´in Neuser  betont, dass die IFK auch systematisch mit anderen Klassen zusammengeführt würden, um auf eine gezielte Integration hinzuarbeiten und sie umzusetzen.

 

Die Lehrpläne für die IFK sehen auch berufskundlichen Unterricht vor. Angesichts der großen Zahl an Migranten  sei als nächster Schritt die Einrichtung der Projektgruppe IFK plus in Verbindung mit der Kreishandwerkerschaft auf den Weg gebracht worden.

 

Sodann gibt sie das Wort weiter an Herrn OStD Kortekamp. 

Zur Veranschaulichung des stetigen Anstiegs stellt OStD Kortekamp dar, dass am 19.10.2015, also dem ersten Tag nach den Herbstferien, neun Schüler/innen für die IFK vorstellig geworden seien, am 20.10. 2015 seien es bereits 23 gewesen. In der Zwischenzeit sei auch am Pictorius-Berufskolleg eine zweite IFK mit derzeit 24 Schüler/innen eingerichtet worden. Als drei priorisierte Ziele der Beschulung benennt er die Unterrichtung in deutscher Sprache, einhergehend mit sozialer Integration durch Sportunterricht sowie der Vorbereitung zur beruflichen Integration. 

Dadurch, dass die Bezirksregierung eine Obergrenze von 20 Schüler/innen festlege, gehe er voraussichtlich zum 01.02.2016 von einer fünften IFK aus.

Zu diesem Zeitpunkt sei auch mit neuen Lehrkräften zu rechnen. 

 

Neben Ausführungen zu den Unterrichtsfächern in der IFK verweist OStD Kortekamp darauf, dass alles, was jetzt vom derzeitigen Lehrerkollegium unterrichtet werde, den anderen Unterricht kürze. Er beendet seinen Bericht mit dem Hinweis darauf, dass sich sämtliche Lehrer mit ausgesprochen hohem Engagement für den Unterricht in der IFK und einer möglichst weiten Kompensation für den übrigen Unterricht einbringen würden.

 

Mit Hinweis auf  die große Herausforderung für die Berufskollegs dankt Vors. Merschhemke

Frau OStD’in Neuser und Herrn OStD Kortekamp für die umfassenden Informationen.

 

Zur Frage des Ktabg. Klaus, aus welchen Ländern und ob auch aus sicheren Herkunftsländern Schüler/innen stammen, antwortet OStD Kortekamp, dass diese aus 14 Ländern, darunter auch sicheren Herkunftsländern kommen.

 

Ktabg. Wobbe merkt an, dass 16 – 18 jährige Syrer einen Integrationskurs besuchen sollen, obwohl sie zurzeit die IFK am Berufskolleg in Lüdinghausen besuchen. Ihm stelle sich die Frage nach dem Sinn, daher bitte er das Schulamt um Auskunft zum Verfahren.

 

FBL Schütt stellt fest, dass diese Altersgruppe grundsätzlich berufsschulpflichtig ist. Vertreter des Schulamtes seien in der Sitzung nicht anwesend. Es müsse jedoch mit der Schulaufsicht gesprochen worden; daher biete er an, diese Frage in einer der nächsten Sitzungen von den Schulaufsichtsbeamten erklären zu lassen.

 

Laut Ktabg. Klaus stellt das Land Lehrer für die  Beschulung an den Berufskollegs zur Verfügung. Demnach stelle sich ihm die Frage, warum über die Einrichtung von Integrationskursen für diese Altersgruppe an anderer Stelle „ein Fass aufgemacht“ werden solle.

FBL Schütt bezieht sich auf die Sitzung des Integrationsausschuss und führt aus, dass eine Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr bestehe, danach höre die Beschulung grundsätzlich auf.

Ktabg. Lütkecosmann verweist auf die Altersgruppe der  18 – 25 jährigen, für die es auch Lösungen wie etwa einen fortgesetzten Schulbesuch (nach Erreichen eines allgemeinen Schulabschlusses) oder  aber spezielle Integrationskurse geben müsse, damit sie erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert werden können.  

 

Ktabg. Kurilla weist darauf hin, wie wichtig sie es finde, dass die Schulbesuche auch auf einen wirklichen vernünftigen Abschluss zielen, da sie sonst beruflich nicht weiter zu vermitteln seien.

 

Zur ergänzenden Frage der Ktabg. Köstler-Mathes, wer Entscheidungsträger ist, ob ein Integrationskurs oder ein Schule zu besuchen sei, erläutert OStD’in Neuser, dass schulpflichtige Schüler/innen die Schule zu besuchen hätten. Für den Besuch eines Integrationskurses wäre eine Beurlaubung durch die Schulleitung erforderlich. Aber warum sollte eine Beurlaubung ausgesprochen werden, wenn die betreffende Person inhaltsgleich bereits die Schule besuche. 

 

Unter Bezugnahme auf die notwendigen aber zzt. fehlenden Lehrer möchte Ktabg. Raack wissen, ob Lehrerstellen nachbesetzt werden. OStD’in Neuser antwortet, dass eine Nachbesetzung erst nachträglich und mit Verzögerung stattfinde.

 

Der Bericht der Schulleitungen wird zur Kenntnis genommen.