Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Verein Förderverein der Sebastianschule Darup e.V. wird nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als freier Träger der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Coesfeld anerkannt.

Die Anerkennung wird zunächst für drei Jahre befristet.

Die öffentliche Anerkennung wird grundsätzlich hinfällig, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr vorliegen.


Vorsitzender Wobbe gibt das Wort an Ktabg. Neumann. Dieser erkundigt sich nach der Rechtmäßigkeit der Vereinssatzung hinsichtlich der Anzahl der Unterschriften.

Ktabg. Wortmann führt aus, dass es sich nicht um die Gründungs- sondern lediglich um eine Änderungssatzung handelt, für die das Formerfordernis von sieben Unterschrift nicht gelte.

Ktabg. Zanirato erkundigt sich nach den Vorteilen, den der Förderverein durch die Anerkennung als freier Träger nach § 75 SGB VIII erhält.

AbtL. Dülker erläutert, dass durch die Anerkennung als freier Träger eine Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan für die Erbringung von Leistungen der Jugendhilfe beantragt werden könne.

Ktabg. Wortmann ergänzt, dass der Förderverein die Übermittags- und Ferienbetreuung übernommen habe und somit zusätzliche Betreuungsleistungen und somit Leistungen der Jugendhilfe wahrnehme.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

                                                    12 ja-Stimmen