Sitzung: 19.01.2016 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1
Vorlage: SV-9-0442
Beschluss:
Die vorläufigen
Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2016 zunächst
wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:
I. Eingliederungsleistungen aus dem
Vermittlungsbudget: 266.000 € 6,67 %
II. Maßnahmen zur Aktivierung und berufl.
Eingliederung: 2.124.000 € 53,23 %
III. Leistungen zur beruflichen
Eingliederung: 665.000 €
16,66 %
IV. Bildungsgutscheine: 250.000 € 6,27 %
V. JobPerspektive § 16e SGB II: 270.000 € 6,77 %
VI. Sonderprogramm ESF-LZA: 215.000 € 5,39 %
VII. Freie Förderung: 150.000 € 3,76 %
VIII. Erstattungen aus Vorjahren: 50.000 € 1,25 %
Summe: 3.990.000
€ 100,00 %
Die Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach der endgültigen
Bekanntgabe des Eingliederungsbudgets 2016 durch den Bund. Dieses wird
voraussichtlich im ersten Quartal 2016 der Fall sein.
FBL Schütt weist darauf hin, dass im
Eingliederungsbudget Bedarfe im Hinblick auf den Flüchtlingszuzug noch nicht
berücksichtigt worden seien. Die Vorlage umfasse zunächst nur erste
Überlegungen hinsichtlich der Aufteilung des Eingliederungsbudgets.
Sodann lässt Vorsitzende Schäpers über den
Beschlussvorschlag abstimmen:
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 17 JA-Stimmen
1 NEIN-Stimme