Sitzung: 21.01.2016 Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0455
Beschluss:
Der Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen
Personennahverkehr empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden
Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
Die Verwaltung wird
beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecken auf
den Kreisstraßen
a)
K 13 AN
7 - Dülmen (1,28 km, ca. 240.000 €)
b)
K 16 AN
6 - Seppenrade (2,3 km, ca. 750.000 €)
c)
K 18 AN
1 - Buldern (1,9 km, ca. 510.000 €)
zu veranlassen.
Die Zustimmung
(Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen
darf, wenn die Haushaltsmittel in 2016 für die Deckenerneuerungen
bereitgestellt werden und der Haushalt 2016 seine Rechtskraft erlangt hat.
AL Dammers stellt die Inhalte der
Sitzungsvorlage vor (vgl. Powerpointpräsentation, Anlage 2).
Auf Nachfrage des Ktabg. Schulze Esking erläutert AL Dammers, dass ein
wie hier vorgesehener teilweiser Vollausbau nicht förderfähig wäre.
Ktabg. Wobbe regt an, den Kriterienkatalog bezüglich der Reihenfolge der
Straßenbauprojekte zukünftig erneut zu diskutieren und auch das Kriterium
Fahrzeugbewegung mit aufzunehmen. In diesem Fall würden 750.000 € eigene Mittel
aufgebracht werden für eine Strecke, auf der täglich weniger als 250 Fahrzeuge
fahren würden.
Im Weiteren wird über die Sanierung der K 18 diskutiert. Es wird
vorgeschlagen, die Strecke von Buldern bis zur Anrampung zu sanieren, die
Anrampung auszusparen bzw. dort nur die Oberfläche zu behandeln und mit den
dadurch eingesparten Mitteln den Teil nördlich der Rampe zu sanieren, der nach
Ansicht des Ktabg. Bontrup den schlechtesten Teil der Strecke darstellen würde.
AL Dammers geht darauf ein und schlägt vor, zunächst den ersten Teil zu
sanieren, um im Rahmen der Bereisung nochmal die anderen Teile der Strecke
anzuschauen.
Nach Aussage des AL Dammers haben alle Kreisstraßen unabhängig von der
Verkehrsbelastung aufgrund ihrer Einstufung eine überörtliche Verkehrsbedeutung
für das Verkehrsnetz. Zudem gebe es bei allen Straßen eine
Verkehrssicherungspflicht, die sicherzustellen sei. Eine Herabstufung und somit die Übergabe einer Straße an die
jeweilige Kommune würde nach Aussage des Ktabg. Koch voraussetzen, dass die
Straße in einem sehr guten Zustand übergeben würde. Ktabg. Vogt hält die bisher eingeschlagene
Vorgehensweise für sinnvoll, nämlich die schrittweise Überarbeitung, um ab 2019
ein gutes Straßennetz zu haben.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig