Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecken auf den Kreisstraßen

 

a)    K 13 AN 7 - Dülmen (1,28 km, ca. 240.000 €)

b)    K 16 AN 6 - Seppenrade (2,3 km, ca. 750.000 €)

c)    K 18 AN 1 - Buldern (1,9 km, ca. 510.000 €)

 

zu veranlassen.

 

Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2016 für die Deckenerneuerungen bereitgestellt werden und der Haushalt 2016 seine Rechtskraft erlangt hat.


AL Dammers stellt die Inhalte der Sitzungsvorlage vor (vgl. Powerpointpräsentation, Anlage 2).

 

Auf Nachfrage des Ktabg. Schulze Esking erläutert AL Dammers, dass ein wie hier vorgesehener teilweiser Vollausbau nicht förderfähig wäre.

 

Ktabg. Wobbe regt an, den Kriterienkatalog bezüglich der Reihenfolge der Straßenbauprojekte zukünftig erneut zu diskutieren und auch das Kriterium Fahrzeugbewegung mit aufzunehmen. In diesem Fall würden 750.000 € eigene Mittel aufgebracht werden für eine Strecke, auf der täglich weniger als 250 Fahrzeuge fahren würden.

 

Im Weiteren wird über die Sanierung der K 18 diskutiert. Es wird vorgeschlagen, die Strecke von Buldern bis zur Anrampung zu sanieren, die Anrampung auszusparen bzw. dort nur die Oberfläche zu behandeln und mit den dadurch eingesparten Mitteln den Teil nördlich der Rampe zu sanieren, der nach Ansicht des Ktabg. Bontrup den schlechtesten Teil der Strecke darstellen würde. AL Dammers geht darauf ein und schlägt vor, zunächst den ersten Teil zu sanieren, um im Rahmen der Bereisung nochmal die anderen Teile der Strecke anzuschauen.

 

Nach Aussage des AL Dammers haben alle Kreisstraßen unabhängig von der Verkehrsbelastung aufgrund ihrer Einstufung eine überörtliche Verkehrsbedeutung für das Verkehrsnetz. Zudem gebe es bei allen Straßen eine Verkehrssicherungspflicht, die sicherzustellen sei. Eine Herabstufung  und somit die Übergabe einer Straße an die jeweilige Kommune würde nach Aussage des Ktabg. Koch voraussetzen, dass die Straße in einem sehr guten Zustand übergeben würde.  Ktabg. Vogt hält die bisher eingeschlagene Vorgehensweise für sinnvoll, nämlich die schrittweise Überarbeitung, um ab 2019 ein gutes Straßennetz zu haben.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig