Beschluss: Kenntnis genommen

S.B. Dr. Spallek bittet um Erläuterung der Zusammenhänge von Ersatzgeld und Ökopunkten mit den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH (WBC). AL Dr. Foppe erläutert, dass für die Beeinträchtigungen der Natur und Landschaft in Folge von Baumaßnahmen oder ähnlichen Eingriffen eine Ausgleichsverpflichtung bestehe. Dieser Naturschutzausgleich kann durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf anderen Flächen, über die Zahlung von Ersatzgeldern oder durch den Erwerb von Ökopunkten erfolgen. Die WBC führen im Auftrag des Kreises Coesfeld ein sogenanntes Ausgleichsflächenmanagement durch. Dabei werden Flächen erworben und ökologisch aufgewertet. Diese Aufwertung wird in Ökopunkten beziffert. Derjenige, der aufgrund eines Eingriffes in Natur und Landschaft zum Naturausgleich verpflichtet ist, kann nunmehr ersatzweise bei der WBC die erforderlichen Ökopunkte kaufen. Mit den hierdurch vereinnahmten Geldern können wiederum ökologische Maßnahmen finanziert werden. Seitens des Kreises sind für 2016 – wie in der Vorlage dargestellt - unter anderem Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie geplant, die aufgrund der zu erbringenden Eigenanteile der Wasser- und Bodenverbände ansonsten nicht umgesetzt werden können. Jährlich wird mit Einnahmen von 30. bis 35.000 Euro geplant. Ersatzgelder müssen innerhalb von vier Jahren einer Verwendung zugeführt werden. Soweit dieses nicht erfolgt, müssen die Gelder an die Bezirksregierung Münster abgeführt werden. Vors. Dr. Wenning verweist auf den Infotext zu den Ökopunkten im Internet.