Nachtrag: 19.05.2016

Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf die nächste Sitzung verschoben.


Herr Jung bestätigt die bereits eingangs von Herrn Dr. Baumanns getroffene Feststellung, dass die Unterlagen sehr kurzfristig zugesandt worden seien.

Herr Dr. Baumanns bekräftigt, dass eigene Recherchen zu der Thematik nicht mehr möglich gewesen seien. Er hält daher eine Beratung in der nächsten Sitzung für angezeigt.

Herr von Hövel weist darauf hin, dass die Unterlagen zudem noch mit nicht ausreichendem Kartenmaterial versehen gewesen seien.

 

Herr Brüning fragt nach der durch die Flugsicherung bedingten Abweichung vom Regionalplan.

Herr Dr. Foppe führt aus, dass im Anflugsektor der Flughäfen Münster-Osnabrück und Dortmund Beeinträchtigungen durch die Funkfeuer der Windenergieanlagen möglich seien.

Auf die entsprechende Nachfrage von Herrn Brüning erklärt Herr Dr. Scheipers, dass der Regionalplan zwar Vorrangzonen in von der Flugsicherung betroffenen Gebieten nicht ausweisen dürfe, dass die Gemeinden aber von ihrer Verpflichtung, der Windenergie substanziell Raum zu schaffen, deshalb nicht entbunden seien.

Herr Dr. Foppe ergänzt, dass in begrenztem Umfang durch die Deutsche Flugsicherung Befreiungen ausgesprochen würden.

 

Herr von Hövel beantragt, die Beratung dieses Tagesordnungspunktes auf die nächste Sitzung zu verschieben.

Hierüber lässt Herr Jung abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig