Beschluss: zurückgezogen

Auf Anfrage des Vors. Merschhemke erklärt Ktabg. Wobbe, dass die Resolution auf seine Anregung im Integrationsausschuss zurückzuführen sei. Er betrachte Sprache als Schlüsselqualifikation, daher müssten Flüchtlinge länger zur Schule gehen.

Ktabg. Dr. Wenning hält das Ansinnen für sehr unterstützenswert und fragt nach Möglichkeit und Sinn einer Verlängerung.

 

FBL Schütt beruft sich auf Informationen wonach die Diskussion von verschiedenen Interessensvertretungen gefordert wurde. Sie hindere Flüchtlinge nicht an einer Ausbildung, jedoch stehe generell die Ausbildungsfähigkeit in Frage.  

 

Ktabg. Kurilla hält die Resolution für grundsätzlich in Ordnung, hinterfragt  jedoch eine Schulpflichtverlängerung, die nicht über den Hauptschulabschluss hinausführe, obwohl viele Flüchtlinge über einem höheren Intellekt verfügten und bemängelt den späten Zeitpunkt der Tischvorlage, der es nicht mehr zuließ, sie in der Fraktion zu besprechen

Ktabg. Dr. Gochermann erklärt, dass an bzw. von den Berufskollegs sehr wohl die individuelle Eignung eines jedes Flüchtlings festgestellt werde, um die Zuordnung auch zu höheren Bildungsgängen zu ermöglichen.

Zum Zeitpunkt der Tischvorlage führt FBL Schütt aus, dass er diese erst am heutigen Sitzungstag erstellt habe und eine frühere Vorlage daher leider nicht möglich gewesen sei.

Mitglied Schäfer hält die Resolution für sehr gut; es solle niemand durch das Raster fallen.

Ktabg. Lütkecosmann bewertet die Richtung der Resolution für richtig, jedoch habe er Probleme mit der Formulierung Schulpflicht. Nach seiner Meinung werden bei einer Schulpflicht bis 18 wichtige Prozesse abgebrochen, die Heraufsetzung auf 25 könne jedoch ein Hemmschuh sein, wenn z.B. ein Arbeitsverhältnis bestehe. Er fordert eine Anpassung der Formulierung, da ansonsten ein sich potenzierendes Problem entstehe.

Oberstudiendirektorin Neuser erklärt, dass das Problem die rigide Altersgrenze von 18 sei.

 

FBL Schütt teilt mit, dass nach telefonischer Rücksprache mit dem Landkreistag eine allgemeine und keine zu konkrete Formulierung des Resolutionstenors angeraten wird.

 

Die Ausschussmitglieder sind sich ohne besondere Abstimmung darüber einig, dass die Resolution nach Änderung des Tenors durch die Verwaltung in der Sitzungsfolge im Kreisausschuss beraten wird.