Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Land Nordrhein-Westfalen wird gebeten, zur besseren Förderung der Integration von Flüchtlingen, die schulrechtlichen Regelungen für Personen mit Flüchtlings- bzw. Migrationshintergrund so zu ändern, dass die derzeitige Begrenzung der Schulpflicht auf das Ende des 18.Lebensjahres für diese Zielgruppe novelliert wird, so dass eine Beschulung (insbesondere in den Berufskollegs) zur Vorbereitung auf  Ausbildung und/oder Beschäftigung auch über das 18. Lebensjahr hinaus ermöglicht wird.

 

  1. Der Landrat wird beauftragt, die in der Begründung formulierte Resolution an die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Hannelore Kraft, weiterzuleiten.

Landrat Dr. Schulze Pellengahr weist auf die Änderung bzw. Konkretisierung der Sitzungsvorlage hin. Bewusst offen gelassen wurde hierbei, wie lang die Schulpflicht verlängert werden soll. Man wolle hier dem Gesetzgeber nicht vorgreifen. Der im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport modifizierte Beschlussvorschlag habe auch Zustimmung von den Schulleitern erfahren.

 

Ktabg. Vogelpohl sieht den Beschlussvorschlag kritisch. Hier soll, so seine Meinung, der Schulbesuch über eine Ausbildung gestellt werden. Eine Verlängerung der Schulpflicht bedeute auch, dass diese durchgesetzt werden müsse und dies sei jetzt schon schwer genug. Er bemängelt auch, dass die dann eintretende Altersheterogenität nicht zielführend sei. Ebenso trage der jahrelange Besuch einer Internationalen Förderklasse nicht zur Integration bei. Richtig sei, den Jugendlichen das Recht zuzugestehen, auch mit über 18 Jahren die Berufskollegs bzw. Weiterbildungskollegs zu besuchen, er halte es aber nicht für richtig, dies verpflichtend zu regeln.

 

Ktabg. Rampe findet den Text des Beschlussvorschlags gut. Dieser entspreche dem Tenor im Integrationsausschuss. Dort habe Herrn Kortekamp, Schulleiter des Pictorius-Berufskollegs in Coesfeld, erklärt, dass eine Verlängerung der Schulpflicht sehr wünschenswert wäre. Hieraus sei dann der nun vorliegende Resolutionsvorschlag erwachsen.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr weist nochmals darauf hin, dass der Beschlussvorschlag die Zustimmung der Schulleiter gefunden habe. Es könnten bei Jugendlichen Problemlagen entstehen, wenn sie mit 18 Jahren die Berufsschule verlassen müssten. Eine weitere Förderung sei daher wünschenswert. Er traue den Berufskollegs auch zu, die Probleme einer großen Altersheterogenität pädagogisch aufzufangen. Der Beschlussvorschlag sei bewusst offen und gerade nicht messerscharf durchjustiziert worden. Eine Altersgrenze sei daher nicht genannt worden. Den Jugendlichen solle ermöglicht werden, die Schule länger zu besuchen als bisher.

 

Ktabg. Höne befindet den Beschlussvorschlag für „sehr zustimmungsfähig“. Er entspreche dem Geist der Diskussionen im Integrationsausschuss, dass eine weitere Förderung nicht an einem Stichtag scheitern dürfe. Diese Resolution weise auf die Problematik hin.

 

Verwundert zeigt sich Ktabg. Schulze Esking über die Aussagen des Ktabg. Vogelpohl. Gerade die GRÜNEN hätten sich doch die Integration „auf die Fahnen geschrieben“. Seine CDU-Kreistagsfraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               15 JA-Stimmen

                                                      2 NEIN-Stimmen