Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Resolution zum Recht auf Schulbesuch für über 18-jährige Flüchtlinge

 

  1. Das Land Nordrhein-Westfalen wird gebeten, zur besseren Förderung der Integration von Flüchtlingen, die schulrechtlichen Regelungen für Personen mit Flüchtlingshintergrund so zu ändern, dass eine Beschulung (insbesondere in den Berufskollegs) zur Vorbereitung auf  Ausbildung und/oder Beschäftigung auch über das 18. Lebensjahr hinaus ermöglicht wird.

 

  1. Der Landrat wird beauftragt, eine entsprechende Resolution an die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Hannelore Kraft, weiterzuleiten.

Landrat Dr. Schulze Pellengahr weist einleitend auf die intensive Diskussion im Kreisausschuss und auf den hieraus resultierenden Alternativvorschlag des Ktabg. Vogelpohl hin. Der Vorschlag sei gut.

 

Ktabg. Vogelpohl stellt den Wunsch aller nach einer Integration der Flüchtlinge fest. Der nunmehr vorgelegte Vorschlag diene dazu, Missverständnisse zu vermeiden.

 

Der Ktabg. Lütkecosmann begrüßt den Vorschlag des Ktabg. Vogelpohl und hebt den treffenden Titel sowie die Änderungen hervor. Er signalisiert die Unterstützung seiner Fraktion.

Auf Nachfrage des Ktabg. Neumann erläutert Ktabg. Lütkecosmann kurz den „Bruch“ beim Schulbesuch, wenn ein Flüchtling das 18. Lebensjahr vollendet und ein Ausbildungsverhältnis nicht bzw. noch nicht besteht.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr ergänzt, dass es insbesondere auch darum gehe, diesen Personenkreis zunächst einmal ausbildungsfähig zu machen. Dies sei vom der Agentur für Arbeit erst kürzlich noch bei einem gemeinsamen Termin von dieser bestätigt worden. Dieser Personenkreis besitze außerhalb eines Ausbildungsverhältnisse und nach Ablauf des Schuljahres keine Möglichkeit einer weiteren Beschulung, unabhängig von der Frage, ob bereits eine Ausbildungsreife bestehe oder nicht.

 

Die Notwendigkeit einer Rechtsänderung erläutert Ktabg. Vogelpohl damit, dass im ersten „Schuljahr“ Grundkenntnisse vermittelt werden können und erst im zweiten Jahr eine Berufsfeldorientierung möglich ist. Mit Beginn einer Ausbildung bestehe wiederum eine Berufsschulpflicht. Die mögliche Lücke bis zum Beginn einer Ausbildung solle durch ein Recht auf Schulbesuch geschlossen werden.

 

Hiernach lässt Landrat Dr. Schulze Pellengahr über den Beschlussvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig