Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Erhaltung der Außengräfte der Burg Vischering erforderlichen Maßnahmen wegen der überregionalen Bedeutung des Kulturdenkmals durchzuführen.

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind ab 2006 in den Haushalt einzustellen.


KBD Dr. Foppe führt kurz in die Thematik ein wonach festgestellt worden sei, dass die Außengräfte der Burg Vischering als künstlich vom Menschen geschaffenes, annähernd stehendes Gewässer langsam verlande. Er stellt die beiden Alternativen dar, wonach zum einen ein Verlandenlassen der Gräfte als Teil seiner natürlichen Entwicklung möglich wäre und zum anderen eine Entschlammung der Gräfte, wodurch die Burg Vischering und deren Umfeld in seiner derzeitigen Gestalt erhalten bleiben könne.

 

Mtgl. Friedenstab plädiert für eine Entschlammung der Gräfte, da er die Burg Vischering in ihrer derzeitigen Form für eine bedeutende und erhaltenswerte touristische und kulturelle Stätte des Kreises Coesfeld hält. Er erkundigt sich anschließend nach dem Zeitplan und einer möglichen Staffelung der Entschlammung und dem Verbleib das dabei anfallenden Schlamms.

KBD Dr. Foppe erwidert, eine zeitliche Staffelung/Streckung der Baumaßnahme sei nicht möglich, die Arbeiten müssten in einem Zuge umgesetzt werden. Der anfallende Schlamm könne anschließend landwirtschaftlich verwertet werden, eine Entsorgung müsse nicht durchgeführt werden.

 

Auf Nachfrage des Ktabg. Austerschulte erwidert KBD Dr. Foppe, eine Verlandung der Außengräfte hätte keinen Einfluss auf den Bestand der Burg Vischering und deren Konstruktion auf hölzernen Stelzen. Es sei zwar richtig, dass diese Stelzenkonstruktion nicht trocken fallen dürfte, doch sei dafür die Innengräfte der Burg Vischering von entscheidender Bedeutung.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               Einstimmig