Beschluss:

 

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Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


Herr Meiners, Geschäftsführer der Agentur für Arbeit Coesfeld, und FBL Schütt berichten mit einem gemeinsamen PowerPoint-Vortag über die Integration von Flüchtlingen mit dem Themenschwerpunkt „Arbeit und Beschäftigung“.

 

Auch dieser Vortrag ist der Niederschrift beigefügt und über das KIS abrufbar.

 

Wesentliche Wortmeldung, Fragen sowie Anmerkungen zum Vortrag werden in chronologischer Reihenfolge aufgelistet:

 

  • Herr Meiners betont in seinem Vortrag mehrmals, dass er den Begriff „Zuständigkeit“ in Verbindung mit der Integration von Flüchtlingen nicht gerne gebrauche. Er bevorzuge eine Vernetzung zwischen dem Kreis, den Städten und Gemeinden sowie der Bundesagentur für Arbeit. Integration könne ohne eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten nicht erfolgen.

 

  • Der IntegrationPoint betreue zzt. 396 Flüchtlinge im Kreis Coesfeld und konzentriere sich hauptsächlich auf Flüchtlinge aus den fünf Ländern mit der höchsten Bleibeperspektive (Syrien, Eritrea, Irak, Iran, Somalia). 80 % der Betreuten seien unter 35 Jahre alt, sodass durchaus Chancen für den Markt gegeben seien.

 

  • FBL Schütt teilt auf Frage von Ktabg. Neumann mit, dass Förderungen/Maßnahmen gemeinsam geplant würden. Es könne aber natürlich vorkommen, dass zwischenzeitlich ein Rechtskreiswechsel (AsylbLG è SGB II) vorkomme.

 

  • Ktabg. Zanirato berichtet von einem ihm bekannten Fall, in dem ein Flüchtling eine Arbeitsstelle habe, er nun aber einen Integrationskurs besuchen könne, dieser aber morgens stattfinde. Dies sei sehr unglücklich, da diese Person dann nur noch weniger Stunden arbeiten könne und somit wieder finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen müsse. Hier sei eine bessere Koordinierung wünschenswert.

 

Einhellige Erfahrung ist, dass häufig Kurse nicht zustande kämen bzw. auch mangels Beteiligung wieder abgebrochen werden müssten.

 

Ktabg. Merschhemke bittet daher um Informationen darüber, wie eine Kontrolle der Teilnahme erfolge bzw. durchgesetzt werden könne.

 

FBL Schütt berichtet, dass im SGB II eine Verpflichtung möglich sei und eine Nichtteilname zu Leistungskürzungen führen könnte. Herr Meiners ergänzt, dass die Bildungsträger gehalten seien, Teilnehmerlisten zu führen.