Beschlussvorschlag:
- ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. – V.
Der Zuzug von Asylbewerberinnen und
Asylbewerbern sowie von Flüchtlingen in den Kreis Coesfeld stellt alle mit der
Integration beauftragten Akteure vor große Herausforderungen. Ein sehr
wesentlicher Schwerpunkt ist eine frühe berufliche und soziale Integration der
Flüchtlinge mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit.
Die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld
sind mit der kommunalen Zuweisung der Flüchtlinge für deren Unterbringung und
Versorgung auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständig. Für Fragen
der Integration in den Arbeitsmarkt ist in dieser Phase die Agentur für Arbeit
gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) III verantwortlich. Hierzu haben im Dezember 2015
die Agentur für Arbeit Coesfeld, die Kommunen im Kreisgebiet und die
Kreisverwaltung Coesfeld eine besondere Kooperation gestartet und den
„Integration Point“ auf den Weg gebracht.
Gemeinsames Ziel ist es, die im Kreisgebiet
lebenden Flüchtlinge mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit im „Integration Point“
frühzeitig zu beraten, zu qualifizieren und auf ihrem Weg in Ausbildung und
Arbeit zu begleiten.
Mit Anerkennung eines politischen Asyls bzw.
Anerkennung als Flüchtling erfolgt ein Rechtskreiswechsel in das SGB II, d. h.
die Flüchtlinge haben Anspruch auf Leistungen nach dieser gesetzlichen Grundlage
in gleicher Weise wie langzeitarbeitslose Personen deutscher Herkunft. Für die
Umsetzung des SGB II einschließlich aller Aufgaben zur Integration in den Arbeitsmarkt
ist das Jobcenter im Kreis Coesfeld verantwortlich.
Im Rahmen der Sitzung werden sowohl Vertreter der Kreisverwaltung, als auch der Agentur für Arbeit die ersten Ergebnisse des „Integration Points“ vorstellen und über die Umsetzung bzw. Planung von gemeinsamen bzw. eigenständig initiierten Maßnahmen zur beruflichen Integration der Flüchtlinge berichten.