Sitzung: 29.11.2016 Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 6
Vorlage: SV-9-0654
Beschluss:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen
im Budget 3 (Zentrale Dienste,
Vermessung und Kreisstraßen)
Produktgruppen ab Seite
10.02 Gebäude 317
62.01 Vermessungen 401
62.02 Liegenschaftskataster 409
62.03 Grundstücksbewertung 416
62.04 Geoinformation 422
66.01 Verkehrsflächen 430
66.02 Straßenunterhaltung 452
und
im Budget 4 (Verwaltungsleitung, Besondre Dienste)
Produktgruppen ab
Seite
01.07 Nahverkehrsplanung
ÖPNV 514
inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau,
Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr ergebenden Änderungen werden in
einer Änderungsliste zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag
zur weiteren Beratung vorgelegt.
Teilergebnisplan 10.02. Gebäude
Seite 326: Ktabg. Kohaus sieht Optimierungsbedarf bei der Berechnung der
Substanzerhaltungsquote, um extreme Spitzen – wie z.B. 2016 – herauszurechnen.
KD Gilbeau sagt zu, dieses Verfahren nochmals zu überdenken.
Seite 328: Ktabg. Kohaus merkt an, dass nicht ersichtlich sei, warum die
gebundenen Mittel von 11.000 € in 2015 auf 60.000 € in den Folgejahren steigen
würden, gleichzeitig aber die Anzahl der Projekte sinke. AL David erläutert,
dass es sich hierbei um Kosten für Planungen handele, die nicht genau einer
Maßnahme zugeordnet werden könnten. Es handele sich sozusagen um einen
„Puffer“.
Seite 337ff: Ktabg. Kohaus bittet um Überprüfung der Auslastung des
allgemeinen Fuhrparks. Alternative Nutzung, wie z.B. Carsharing außerhalb der
Öffnungszeiten, sollten angedacht werden.
Produktgruppe 10.02
Seite 319: Auf Nachfrage des Ktabg. Holz erläutert KD Gilbeau, dass die
Kosten für den Außenspielplatz an der Burg Vischering (60.000 €) aus eigenen
Mitteln zu finanzieren seien und nicht in das Projekt Burg Vischering hinein
gerechnet werden dürfen. Insofern gebe es hier eine Einzelveranschlagung.
Seite 341: Ktabg. Kohaus fragt an, ob die Kennzahl „CO2-Ausstoß der vom
Kreis genutzten Gebäude qm BGF“ 25 kg für ewig festgesetzt sei. KD Gilbeau
verweist diesbezüglich auf den Energiebericht des Kreises Coesfeld für das Jahr
2015, der im Anschluss an die Sitzung online gestellt wird und über den separat
diskutiert werden könne.
Seite 357: Im Weitern geht Ktabg. Kohaus auf die Kennzahl „Formulare
online ausfüllbar“ und erkundigt sich nach dem Sachstand in Sachen
Digitalisierung. KD Gilbeau stellt heraus, wie wichtig dieses Thema für den
Kreis Coesfeld ist, will das Thema gerne
gegenüber der Politik präsentieren.
Produktbereich 62
Seite 399: Ktabg. Holz merkt an, dass die seinerzeit vorgenommenen Einsparungen in diesem Bereich mittlerweile
kompensiert sind und bittet darzulegen, wie die Entwicklung dazu aussieht.
Wichtig sei vor allem weiterhin eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge. KD
Gilbeau merkt an, dass der Kreis Coesfeld
letztlich die Empfehlungen der GPA NRW
vollständig umgesetzt habe.
Seite 426: Auf Anfrage der Ktabg. Bednarz erläutert AL Wewers den Grund
der sinkenden Nutzerzahlen registrierter Fachanwender im GIS-Portal. Dieses
hinge nicht mit einer geringen Nachfrage zusammen, sondern vielmehr mit einer
neuen Zählweise. Nutzergruppen wurden neu zusammengefasst, mit entsprechender
Auswirkung auf diese Kennzahl.
Produktbereich 66
Ktabg. Holz fasst für seine Fraktion zusammen, dass vernünftige Straßen
im Kreis Coesfeld sehr wichtig seien.
Seite 451: In Bezug auf die Reinvestitionsquote im Radwegebau trägt
Ktabg. Kohaus vor, dass die Nichterreichung der 100 % in einem Jahr zu einer
Kompensation im Folgejahr führen müsse.
KD Gilbeau sieht im Bereich Straßenbau einen großen Investitionsbedarf.
Derzeit gebe es aber ein System des Umbruchs, es sei nicht klar, wie sich die
Landesförderung zukünftig gestalten wird. Für den Kreis Coesfeld sei es
notwendig, im Bereich Planung personell aufzustocken. Diese Stelle könne auch mit
einem KW-Vermerk in 10 Jahren versehen werden. Dem Konnexitiätsprinzip
entsprechend würde diese Stelle nur für einen Zeitraum geschaffen werden, in
der sie benötigt wird, danach würde sie wieder wegfallen.
Produktgruppe 01.07
Seite 519: Zum Zuschussbedarf je Fahrplankilometer merkt Ktabg. Kohaus
an, dass es nicht sein könne, wenn die RVM als „eigenes“ Unternehmen die
notwendigen Daten nicht zur Verfügung stellt. Weiter erklärt er, dass es Ziel
sein müsse, den ÖPNV-Anteil am gesamten Verkehrsaufkommen (Modal Split) zu
erhöhen. Der Planwert sei mit 5% zu niedrig angesetzt.
KD Gilbeau bestätigt, dass beim Zuschussbedarf je Fahrplankilometer
lediglich die Planwerte fortgeschrieben worden seien. Er sehe es als schwierig
an, die spezifischen unternehmerischen Daten wegen der unterschiedlichen
Interessenlagen gegenüber der privaten Konkurrenz öffentlich zu machen.
Bezüglich des ÖPNV-Anteils verweist KD Gilbeau auf den Nahverkehrsplan,
der derzeit fortgeschrieben werde.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 14 JA-Stimmen
0 NEIN-Stimmen
6 Enthaltungen