Sitzung: 05.12.2016 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0687
FBL Dr. Scheipers
verweist auf die Sitzungsvorlage und erläutert, dass die Gebühren für Groß- und
Kleinbetriebe separat ermittelt würden. Unter dem Begriff Kleinbetriebe würden
diejenigen Betriebe erfasst, in denen im Monat unter 1.500 Tiere geschlachtet werden.
Erhöhte Personalkosten der Mitarbeiter des Kreises durch Tarifsteigerungen
sowie gestiegene Kosten für Trichinen-Untersuchungen hätten zu
Kostensteigerungen von 20 % bei den Kleinbetrieben geführt. In der beigefügten
Satzung werde nunmehr zunächst eine Steigerung von 10% der Gebühren für
Kleinschlachtbetriebe ab 01.01.2017 ausgewiesen.
Ktabg. Schulze
Esking führt aus, dass Kleinbetriebe, die aus eigenem Betrieb oder heimischen
Aufzuchten im Umkreis schlachten, im Verhältnis zu Großschlachtereien bereits
jetzt durch höhere Gebühren belastet seien. Eine zusätzliche finanzielle
Belastung sehe er nicht als zumutbar an. Ggf. sollte an dieser Stelle eine andere
Lösung gefunden werden, ohne dass für die Kleinbetriebe Mehrkosten entstehen.
FBL Dr. Scheipers weist darauf hin, dass der Kreis unter der Prämisse des wirtschaftlichen
Agierens kostendeckende Gebühren zu kalkulieren habe. Auf Nachfrage erläutert
AL Dr. Altepost, dass die Kosten für die Trichinen-Untersuchung bereits in den
aufgeführten Gebühren enthalten seien. Ein Verzicht auf eine Trichinen-Untersuchung
sei u.U. möglich, sofern die betreffenden Betriebe bestimmte Standards
erfüllen. Ansonsten sei diese Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben und werde
auch im Rahmen des Exports von Importeuren verlangt. Vorsitzender Dr. Wenning
warnt vor einem Sterben der Kleinbetriebe in Folge der Mehrkosten. Neben den
Gebühren seien u.a. auch noch die nicht unerheblichen Kosten der Entsorgung zu
tragen. Zu berücksichtigen sei, dass ein Rückgang der kleinen Schlachtereien erneut
zu höheren Gebühren für die übrigen Kleinbetriebe führe, da diese nunmehr
gleichbleibende bzw. mit der Zeit steigende Fixkosten, die in den vom Kreis
kalkulierten Gebühren berücksichtigt werden, zu tragen hätten. Ktabg. Dropmann
verweist zudem auf Bio-Anbieter. In Kleinbetrieben sei es noch möglich,
ausschließlich das Fleisch der von einem Betrieb zur Schlachtung gebrachten
Tiere zu erhalten. Nur auf diese Weise sei es möglich den Verbrauchern heimische
Bioprodukte und Fleisch aus eigener Aufzucht anbieten zu können. Sofern diese Anbieter
gezwungen seien zu Großschlachtereien abzuwandern und somit keine Möglichkeit
mehr hätten gezielt das Fleisch der eigenen Tiere zu erhalten, könne z.B. ein
solcher Bio-Betrieb kein Fleisch mehr vertreiben.
Beschluss:
Die als Anlage 1 beigefügte Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene wird beschlossen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen