Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

FBL Dr. Scheipers verweist auf die Sitzungsvorlage und erläutert, dass die Gebühren für Groß- und Kleinbetriebe separat ermittelt würden. Unter dem Begriff Kleinbetriebe würden diejenigen Betriebe erfasst, in denen im Monat unter 1.500 Tiere geschlachtet werden. Erhöhte Personalkosten der Mitarbeiter des Kreises durch Tarifsteigerungen sowie gestiegene Kosten für Trichinen-Untersuchungen hätten zu Kostensteigerungen von 20 % bei den Kleinbetrieben geführt. In der beigefügten Satzung werde nunmehr zunächst eine Steigerung von 10% der Gebühren für Kleinschlachtbetriebe ab 01.01.2017 ausgewiesen.

 

Ktabg. Schulze Esking führt aus, dass Kleinbetriebe, die aus eigenem Betrieb oder heimischen Aufzuchten im Umkreis schlachten, im Verhältnis zu Großschlachtereien bereits jetzt durch höhere Gebühren belastet seien. Eine zusätzliche finanzielle Belastung sehe er nicht als zumutbar an. Ggf. sollte an dieser Stelle eine andere Lösung gefunden werden, ohne dass für die Kleinbetriebe Mehrkosten entstehen. FBL Dr. Scheipers weist darauf hin, dass der Kreis unter der Prämisse des wirtschaftlichen Agierens kostendeckende Gebühren zu kalkulieren habe. Auf Nachfrage erläutert AL Dr. Altepost, dass die Kosten für die Trichinen-Untersuchung bereits in den aufgeführten Gebühren enthalten seien. Ein Verzicht auf eine Trichinen-Untersuchung sei u.U. möglich, sofern die betreffenden Betriebe bestimmte Standards erfüllen. Ansonsten sei diese Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben und werde auch im Rahmen des Exports von Importeuren verlangt. Vorsitzender Dr. Wenning warnt vor einem Sterben der Kleinbetriebe in Folge der Mehrkosten. Neben den Gebühren seien u.a. auch noch die nicht unerheblichen Kosten der Entsorgung zu tragen. Zu berücksichtigen sei, dass ein Rückgang der kleinen Schlachtereien erneut zu höheren Gebühren für die übrigen Kleinbetriebe führe, da diese nunmehr gleichbleibende bzw. mit der Zeit steigende Fixkosten, die in den vom Kreis kalkulierten Gebühren berücksichtigt werden, zu tragen hätten. Ktabg. Dropmann verweist zudem auf Bio-Anbieter. In Kleinbetrieben sei es noch möglich, ausschließlich das Fleisch der von einem Betrieb zur Schlachtung gebrachten Tiere zu erhalten. Nur auf diese Weise sei es möglich den Verbrauchern heimische Bioprodukte und Fleisch aus eigener Aufzucht anbieten zu können. Sofern diese Anbieter gezwungen seien zu Großschlachtereien abzuwandern und somit keine Möglichkeit mehr hätten gezielt das Fleisch der eigenen Tiere zu erhalten, könne z.B. ein solcher Bio-Betrieb kein Fleisch mehr vertreiben.

 

Beschluss:

 

Die als Anlage 1 beigefügte Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene wird beschlossen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               18  Ja-Stimmen

                                                      2  Nein-Stimmen