Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Vorbehaltlich der Förderung seitens des Landes Nordrhein-Westfalen wird der katholischen Kirchengemeinde St. Johann/St. Ludger, Billerbeck, eine Zuwendung zu den Kosten für die Substanzerhaltungsmaßnahme (Sanierung und Hebung des Gebäudes) am katholischen Kindergarten St. Johann, Billerbeck, gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 25 % der förderungsfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 50 % der Landeszuwendung.

 

Die Festsetzung der Zuschüsse erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) i.V.m. den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zu den Bau- und Einrichtungskosten von Tageseinrichtungen für Kinder (RdErl. des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 10.04.1992 – IV A 2 – 6001.8) sowie in Anwendung des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 21.05.1992 (Sitzungsvorlage 708) bzw. des Kreisausschusses vom 10.06.1992.

 

 

 


Ktabg. Schäpers fragt unter Bezugnahme  auf die Diskussion im Kreisausschuss, ob bei der Sanierung des Gebäudes an die Herrichtung von Räumlichkeiten zur Betreuung von unter Dreijährigen gedacht werde.

Ltd. KRD Schütt erklärt, dass mit dem Eigentümer abgeklärt worden sei, dass keine Sanierung bzw. Umbaumaßnahmen in den Räumen vorgesehen sei. Bei einem Rückgang der Kinderzahlen sei eine Betreuung von unter Dreijährigen  dennoch möglich. Der Kirchenvorstand habe bereits zugestimmt. Weiter führt Ltd. KRD Schütt aus, dass hinsichtlich einer in den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und FDP auf Landesebene angesprochenen Schulpflicht ab 5 Jahren noch keine Planungssicherheit bestehe.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig