S. B. Lohmann ergänzt zum Antrag der FDP-Fraktion „Einführung einer kommunalen Familien-App“, dass eventuell noch weitere Angebote einzuholen seien. Ggf. könne, soweit sich weitere Teile des Münsterlandes anschlössen, ein günstigerer Preis ausgehandelt werden.

FBL Schütt weist zunächst darauf hin, dass bei Kosten in Höhe von ca. 35.000,00 € eine Ausschreibung erfolgen müsse. Er erläutert, dass der Kreis mit seinen Informationsangeboten bereits jetzt breit aufgestellt sei. Hierzu gibt er den Hinweis auf die Entwicklung einer kommunalen Datenbank Coesfeld („KoDat.Coe“). Er trägt vor, dass die mit einer Familien-App verbundene Arbeit nicht zu unterschätzen sei. Die hinterlegten Daten müssten gepflegt und neue Daten eingepflegt werden.

Ktabg. Bockemühl trägt Bedenken im Hinblick auf die Kosten und den notwendigen Personalaufwand vor. Er regt an, bestehende Angebote zu nutzen.

Frau Gottheil ergänzt, dass die zu erwartenden Kosten im Hinblick auf die Sicherstellung der Barrierefreiheit höher als jetzt angenommen sein müssten. Die Familien-App müsse auch gewährleisten, dass gehörlose und sehbehinderte Menschen sie nutzen können.

Ktabg. Willms erklärt, dass die Barrierefreiheit auch ihr Anliegen sei. Unter Hinweis auf die bereits vorhandenen Broschüren, CDs etc. vertritt sie die Auffassung, dass der Kreis bereits gut informiere.

Ktabg. Crämer-Gembalczyk führt aus, dass Gelder gebunden würden, die man sinnvoller für den betroffenen Personenkreis einsetzen könne.

Vorsitzende Schäpers weist darauf hin, dass auch die Personen im Blick bleiben müssten, die nicht über die erforderliche technische Ausstattung verfügten, um die App nutzen zu können.

Ktabg. Willms erklärt, dass es aufgrund des kurzfristig vorgelegten Beschlussantrages aus ihrer Sicht nicht möglich sei, ohne Beratung in der Fraktion sachgerecht über den Antrag zu entscheiden. Sie regt an, den Beschlussantrag zurückzuziehen und zu einem späteren Zeitpunkt darüber zu entscheiden.

S.B. Lohmann nimmt den Beschlussantrag der FDP-Fraktion vom 26.11.2016 zurück.