Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgende Beschlussvorschläge zu unterbreiten:

 

a)    Der Kreis Coesfeld tritt der Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ bei
(§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 17 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“).

b)    Mit dem Beitritt wird der Stammkapitalanteil in Höhe von 1.000 € eingebracht
(§ 4 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“).

c)    Die Interessenvertretung im Verwaltungsrat der Anstalt erfolgt über die von den kommunalen Spitzenverbänden benannten Vertreter
(§ 8 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“).


Kreisdirektor Gilbeau hebt nochmal die positive Bewertung der Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts durch die drei kommunalen Spitzenverbände hervor. Demgegenüber sei die Einbringung eines Stammkapitalanteils in Höhe von 1.000 € eine geringe Belastung.

Der Ausschussvorsitzende Dr. Gochermann vergewissert sich, dass es sich bei den 1.000 € tatsächlich um eine einmalige Zahlung handelt. Dies wird von Kreisdirektor Gilbeau bestätigt.

 

Bei der anschließenden Abstimmung ist ein stimmberechtigtes Ausschussmitglied nicht anwesend.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig