Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

  1. Der Kreistag nimmt den „Bericht der Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfs des Gesamtabschlusses zum 31.12.2015 und des Gesamtlageberichtes des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2015“ vom 18.11.2016 zur Kenntnis.

 

  1. Der Kreistag bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss testierten Gesamtabschluss des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2015 mit einer Bilanzsumme von 352.411.631,12 EUR sowie einem ausgewiesenen Gesamtjahresüberschuss in Höhe von 4.138.050,12 EUR.

 

3.   Der Kreistag erteilt dem Landrat für den Gesamtabschluss zum 31.12.2015 gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 116 Abs. 1 GO NRW u. § 96 GO NRW die Entlastung.

           

4.   Der Kreistag beschließt, dass der sich im Gesamtjahresüberschuss 2015 aus den Überschüssen der Beteiligungen des Kreises Coesfeld einschließlich der  Konsolidierungsbuchungen ergebende anteilige Überschuss in Höhe von 307.185,20 EUR dem in der Gesamtbilanz ausgewiesenem Eigenkapital, hier: der allgemeinen Rücklage, zugeführt wird.  


Landrat Dr. Schulze Pellengahr übergibt die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt an die 2. Stellvertretende Landrätin, Ktabg. Schäpers.

 

Ktabg. Schäpers  übernimmt die Sitzungsleitung und lässt über den Tagesordnungspunkt abstimmen, nachdem es keine Wortmeldungen gibt.

 

An der Beratung und Beschlussfassung nimmt Landrat Dr. Schulze Pellengahr nicht teil.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig