Dezernent Dr. Scheipers erläutert, dass es sich bei den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Rechtsentwicklungen nicht um rechtlich besonders kritische Punkte handle, sondern die Verwaltung wolle die Politik aufgrund der zahlreichen und zum Teil sehr umfangreichen Neuregelungen, insbesondere beim Landeswassergesetz sowie beim Landesnaturschutzgesetz, zeitnah informieren.

 

Auf Nachfrage des Ktabg. Schulze Esking bestätigt Dezernent Dr. Scheipers, dass die Rolle des Kreistages in Bezug auf Widersprüche bei naturschutzrechtlichen Befreiungen eine Veränderung erfahren habe. Sofern der Naturschutzbeirat Widerspruch gegen eine geplante Befreiung einlege, sei es dem Kreistag dennoch möglich gewesen, diesen Widerspruch mit Beschlussfassung zu überstimmen. Dies sei nach der Neuregelung nicht mehr möglich. Sofern der Kreistag und der Naturschutzbeirat zu einer unterschiedlichen Bewertung gelangen, sei nunmehr die Höhere Landschaftsbehörde für eine Entscheidung zuständig.

 

Aufgrund der umfassenden Informationen und den unterschiedlichen Themengebieten spricht sich der Ausschuss einstimmig dafür aus, die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung zu vertagen.