Sitzung: 26.10.2005 Kreistag
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-7-0037
Beschluss:
Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, die der Kreistag gebildet hat, werden entsprechend der beiliegenden Zusammenstellung festgelegt.
Ktabg. Bergmann führt zum Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung aus, dass sich im Zuständigkeitskatalog die Aufgabe „Kreisentwicklung“ nicht wiederfinde. Er schlage daher vor, die Aufzählung um die „grundsätzlichen Angelegenheiten der Kreisentwicklung“ zu erweitern. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.
Ltd. KRD Schütt weist auf Buchstabe d) beim Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren hin und führt aus, dass die unter Buchstabe d) genannten Zuständigkeiten bereits unter den Buchstaben b) und c) enthalten seien. Die Zuständigkeiten unter Buchstabe d) könnten daher gestrichen werden. Auf Hinweis von KD Gilbeau wird der unter dem Buchstaben e) angeführte Text um den bisher beim Buchstaben d) angeführten Halbsatz „der gemeinnützigen Arbeit gemäß § 16 Abs. 3 SGB II SGB“ ergänzt. Auch hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.
Ktabg. Schäpers spricht die Begrifflichkeiten im Sozialbereich wie z.B. „Pflege“ und „Hilfe für Menschen mit Behinderungen“ an, die im Zuständigkeitskatalog des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren nicht aufgeführt seien. Eine Ergänzung der Zuständigkeiten des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren um diese Begrifflichkeiten halte sie für dringend geboten.
Ktabg. Pieper greift die Zuständigkeit des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit für die Vorberatung von Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen an Verbände der freien Wohlfahrtspflege für die Betreuung psychisch Kranker und Behinderter auf und fragt, ob es sich hier nicht auch um Eingliederungshilfe handele, die dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren zuzuordnen wäre.
LR Püning erklärt hierzu, dass es sich hierbei um allgemeine Zuschüsse im Gesundheitsbereich handele.
Ktabg. Kortmann wertet die bisherige Diskussion und die angeführten Änderungsvorschläge dahingehend, dass eine Beschlussfassung über den vorliegenden Beschlussvorschlag erst nach erneuter Beratung erfolgen könne und beantragt deshalb eine Vertagung des Tagesordnungspunktes.
LR Püning hält dem entgegen, dass die Änderungswünsche aufgenommen würden und eine Vertagung deshalb nicht erforderlich sei.
Ktabg. Frye führt den Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung an und verweist auf die Spiegelstriche unter Buchstabe e), die noch um den Begriff des „allgemeinen Tierschutzes“ ergänzt werden sollten.
LR Püning führt hierzu aus, dass nur mit Oberbegriffen gearbeitet werde und nicht jeder Bezug zu den Aufgaben bzw. Leistungen möglich sei und aufgenommen werden könne.
Ktabg. Müller spricht die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse und die damit verbundene Außenwirkung an und fragt, ob die vorliegende Übersicht über die Zuständigkeiten der Fachausschüsse umfassend sei, oder ob es noch andere Aufstellungen dazu gebe.
LR Püning erklärt, dass das Produktbuch insgesamt Grundlage der Zuständigkeiten sei. Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage erfolge eine Aufteilung der Zuständigkeiten auf die Fachausschüsse.
Ktabg. Dinkler warnt nach weiterer Diskussion über Begrifflichkeiten und Inhalte von Zuständigkeiten davor, nicht in den Fehler zu verfallen, alle Randbereiche aufführen zu wollen. Es sollte, wie vorliegend dargelegt, bei einer groben Darstellung verbleiben.
Ktabg. Pieper weist auf die bisherigen Zuständigkeiten des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren hin und erklärt, dass die Befugnisse von grundsätzlichen Angelegenheiten der Sprachheilbehandlung, der sozialen Einrichtungen, der Ausländerbetreuung und der Betreuung von Schwerbehinderten und Randgruppen im neuen Zuständigkeitskatalog nicht mehr aufgeführt seien. Ktabg. Pieper fragt nach den Gründen hierfür.
Ltd. KRD Schütt antwortet, dass diese Zuständigkeiten unter Buchstabe a) erfasst würden und im Übrigen im neuen Zuständigkeitskatalog des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren nur Kernpunkte von Zuständigkeiten aufgeführt seien.
LR Püning lässt sodann über den Antrag des Ktabg. Kortmann auf Vertagung des Tagesordnungspunktes abstimmen:
Beschluss:
Die Beschlussfassung über die Regelung der Befugnisse der Ausschüsse wird vertagt.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 6 JA-Stimmen
41 NEIN-Stimmen
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Danach lässt LR Püning über den Antrag der Ktabg. Frye abstimmen:
Beschluss:
Bei den Zuständigkeiten des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung wird bei Buchstabe e) unter einem weiteren Spiegelstrich der allgemeine Tierschutz aufgenommen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 7 JA-Stimmen
40 NEIN-Stimmen
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Danach lässt LR Püning über den Antrag der Ktabg. Pieper abstimmen:
Beschluss:
Die Vorberatung von Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen an Verbände der freien Wohlfahrtspflege für die Betreuung psychisch Kranker und Behinderter wird dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren zugewiesen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 6 JA-Stimmen
41 NEIN-Stimmen
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Abschließend lässt LR Püning über den Beschlussvorschlag einschließlich der vorgetragenen Änderungen abstimmen:
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 41 JA-Stimmen
6 NEIN-Stimmen