Beschluss: Kenntnis genommen

Dez. Schütt weist zunächst darauf hin, dass auf Seite 3 der Sitzungsvorlage irrtümlich der Hinweis erfolgt sei, dass für die Vergabe der Außen-und Innenbeleuchtung ein Dringlichkeitsbeschluss eingeholt wurde. Der Auftragswert liege netto unter dem Grenzwert von 150.000 €, daher wurde ein solcher nicht eingeholt.

 

Es besteht Einvernehmen darüber, dass im Hinblick auf die nächste, am 27.03.2017 auf der Burg Vischering stattfindende Sitzung gegenwärtig kein Beratungsbedarf besteht.

 

Der mit der Sitzungsvorlage vorgelegte Bericht wird zur Kenntnis genommen.